Riedlingen (Mühlinsel)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Riedlingen (Mühlinsel)
Empfänger Christian Helfert, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Alb-Donau-Kreis/Landratsamt Biberach gemeinsame Dienststelle

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
3 ha
Anzahl der Teilnehmer
31
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt im historischen Zentrum der Stadt Riedlingen. Riedlingen liegt ca. 30 km westlich von Biberach an der Riss.
Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von rund 3 ha und erstreckt sich auf einer Höhenlage von ca. 528 m ü. NHN.
Das zentrale Ziel der Flurbereinigung Riedlingen (Mühlinsel) ist die eigentumsrechtliche Neuordnung im Flurneuordnungsgebiet. Insbesondere sollen Form und Größe von Grundstücken verändert werden, so dass die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke optimiert und Ortsgestaltungsmaßnahmen ermöglicht werden. Alle Grundstücke sollen durch öffentliche Straßen und Wege erschlossen werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Thomas Grimm




Sabine Buck




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Helfert
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
07391 779-2510
Christian.Helfert@alb-donau-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Stefan Rahn
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
07391 779-2541
Stefan.Rahn@alb-donau-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
2. Teilnehmerversammlung
Tagesordnungspunkte:

- Präsentation der Auswertung der Fragebögen.
- Umsetzung der Maßnahmen, weitere Schritte
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung