Jettingen/Gäufelden (Tiefenschleifgraben)


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Jettingen/Gäufelden (Tiefenschleifgraben)
Empfänger Claudia Kallning, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Böblingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 2 FlurbG
Fläche
28 ha
Anzahl der Teilnehmer
39
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Landratsamt Böblingen – untere Flurbereinigungsbehörde – beabsichtigt, in den Gemeinden Jettingen, Gemarkung Unterjettingen und Gäufelden, Gemarkung Öschelbronn ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes durchzuführen.

Hintergrund:
Unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens „Unteres Tal“ sind entlang des Tiefenschleifgrabens massive Erosionsschäden zu beobachten. An den Graben angrenzende Bäume werden unterspült und drohen zu entwurzeln. Abgesehen vom Wertverlust durch Wuchsschäden oder gar umstürzende Bäume stellt die Situation für die angrenzenden Waldbesitzer auch eine Gefahr bei der Waldbewirtschaftung dar.
Sollte in den kommenden Jahren keine Lösung gefunden werden, wird sich die Situation am Gewässer weiter gravierend verschlechtern.

Um den beschriebenen Zustand verbessern zu können, muss das Gewässer naturnah ausgebaut und mit den angrenzenden Flächen zur Sicherung der dauerhaften Pflege ins öffentliche Eigentum überführt werden. Die im Eigentum der örtlichen Kommune befindlichen Flächen (Gewässer II Ordnung), reichen nicht aus, um das Gewässer entsprechend umzugestalten und naturnah auszubauen.

Flurstücke suchen mögl. über:
www.lrabb.de/buergergis
www.geoportal-bw.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Matthias Haag
Stellvertretender Vorsitzender
Franziska Haupt
Mitglied
Rolf Hörmann
Stellvertretendes Mitglied
Michael Adrion
 
Florian Baumert
 
Marcel Baumert
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Claudia Kallning
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5070
c.kallning@lrabb.de
Ausführender Ingenieur
Evelyn Keppler
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5100
e.keppler@lrabb.de
Mitarbeiter
Adeline Handschuh
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5052
a.handschuh@lrabb.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
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bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
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