Eberhardzell (Guntarz)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Eberhardzell (Guntarz)
Empfänger Christian Helfert, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Alb-Donau-Kreis/Landratsamt Biberach gemeinsame Dienststelle

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
102 ha
Anzahl der Teilnehmer
5
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

In Eberhardzell, Bereich Guntarz soll eine Flurbereinigung auf einer Fläche von circa 100 Hektar durchgeführt werden. Ziele dieser Flurneuordnung sind u.a. die Erschließung der Höfe einerseits, der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen und der angrenzenden Wälder andererseits, die Anbindung an das übergeordnete Wegenetz, die Auflösung von Feldwegen, die nur noch im Liegenschaftskataster und Grundbuch gebucht, jedoch in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sind sowie die Auflösung von Teilen der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Oberhornstolz.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Guntram Grabherr
Stellvertretender Vorsitzender
Christine Haug
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Helfert
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2510
Christian.Helfert@alb-donau-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Sonja Karcher
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2538
Sonja.Karcher@alb-donau-kreis.de
Mitarbeiter
Roland Biberstein
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2528
Roland.Biberstein@alb-donau-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Flurbereinigungsbeschluss vom 08.06.2020
Öffentliche Bekanntmachung.
Gebietsübersichtskarte
Gebietsübersichtskarte Stand Anordnungsbeschluss
Gebietskarte
Gebietskarte Stand Anordnungsbeschluss
Änderungsbeschluss Nr. 1 mit Karte
Änderungsbeschluss Nr. 1 mit Karte vom 14.01.2025
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung