Eberhardzell (Guntarz)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Eberhardzell (Guntarz)
Empfänger Christian Helfert, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Alb-Donau-Kreis/Landratsamt Biberach gemeinsame Dienststelle

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
102 ha
Anzahl der Teilnehmer
5
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

In Eberhardzell, Bereich Guntarz soll eine Flurbereinigung auf einer Fläche von circa 100 Hektar durchgeführt werden. Ziele dieser Flurneuordnung sind u.a. die Erschließung der Höfe einerseits, der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen und der angrenzenden Wälder andererseits, die Anbindung an das übergeordnete Wegenetz, die Auflösung von Feldwegen, die nur noch im Liegenschaftskataster und Grundbuch gebucht, jedoch in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sind sowie die Auflösung von Teilen der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Oberhornstolz.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Guntram Grabherr




Christine Haug




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Helfert
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
07391 779-2510
Christian.Helfert@alb-donau-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Stefan Rahn
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
07391 779-2541
Stefan.Rahn@alb-donau-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Flurbereinigungsbeschluss vom 08.06.2020
Öffentliche Bekanntmachung.
Gebietsübersichtskarte
Gebietsübersichtskarte Stand Anordnungsbeschluss
Gebietskarte
Gebietskarte Stand Anordnungsbeschluss
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung