Bodman-Ludwigshafen/Bodman(Seeuferweg)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Bodman-Ludwigshafen/Bodman(Seeuferweg)
Empfänger Rainer Guggemos, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Tuttlingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
339 ha
Anzahl der Teilnehmer
10
Kosten
1.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Der Hauptzweck des Verfahrens besteht in der Sicherung des Obstanbaugebietes südöstlich der Ortslage. Dies wird durch folgende Hauptziele im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens unterstützt:

- Hochwasserschutz durch Ufersicherungen (Krainerwand) und Verlegung der Haupterschließung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen im Obstbau:
o Modernisierung und Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes
o Neuordnung und Optimierung der Bewirtschaftungsflächen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Johannes von Bodman
Stellvertretender Vorsitzender
Roland Koch
Mitglied
Armin Kuppel
Stellvertretendes Mitglied
Robert Hermann
 
Gerhard Hermann
 
Christoph Merk
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Rainer Guggemos
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1603
R.Guggemos@landkreis-tuttlingen.de
Ausführender Ingenieur
Steffen Keutmann
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1610
S.Keutmann@landkreis-tuttlingen.de
Mitarbeiter
Klaus Brukner
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1641
K.Brukner@landkreis-tuttlingen.de
 
Marco Vitaliano
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1613
M.Vitaliano@landkreis-tuttlingen.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg