Mudau-Reisenbach


Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Mudau-Reisenbach
Empfänger Martin Sens, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
22.08.2024
Die untere Flurbereinigungsbehörde erlässt die vorläufige Anordnung Nr. 1 (Besitzentzug) nach § 36 FlurbG für die Umsetzung der Baumaßnahmen und der landschaftspflegerischen Maßnahmen in der Tranche 1 der Flurneuordnung.
27.06.2024
Die Bewilligung der Tranche 1 über rund einer Million Euro Zuschüssen erfolgte am 27.06.2024. Das Sonderrecht auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (vM) wird nicht länger benötigt und entfällt hiermit.
08.04.2024
Minister Peter Hauk überreicht Bewilligung mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn (vM) von über einer Million Euro an die Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurneuordnung Mudau-Reisenbach
Pressemitteilung: Minister Hauk überreicht Bewilligung mit vM von einer Million Euro
Minister Peter Hauk überreicht die Bewilligung mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn (vM) von über einer Million Euro an die Teilnehmergemeinschaft (TG) für die erste Ausbautranche.
10.01.2024
Die Öffentlichkeit wird von der Plangenehmigung (Plan nach § 41 FlurbG) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 27 UVPG unterrichtet.
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 27 UVPG
Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 27 UVPG vom 10.01.2024;
Anlage: Öffentliche Bekanntmachung
11.12.2023
Das Landesamt für Landentwicklung und Geoinformation Baden-Württemberg (LGL) in Stuttgart hat den Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) am 11.12.2023 genehmigt.
Plangenehmigung
Das Landesamt für Landentwicklung und Geoinformation Baden-Württemberg (LGL) in Stuttgart hat den Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) am 11.12.2023 genehmigt.
01.08.2022
Grundsteuererklärung:
Ein Infoblatt zur aktuellen Grundsteuererklärung in Kombination mit einer Flurneuordnung finden Sie in dem Verzeichnis "Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden".
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
860 ha
Anzahl der Teilnehmer
171
Kosten
2.7 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
2.295.000 € Zuschuss (bei 85% Zuschusssatz),
405.000 € freiwillige Beiträge,
2.700.000 € Gesamtausführungskosten

 

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Matthias Rechner
Gaimühler Straße 21
69427 Mudau
Stellvertretender Vorsitzender
Markus Rechner
Mitglied
Rainer Schäfer
 
Mathias Brand
 
Klaus Schork
Stellvertretendes Mitglied
Friedbert Schäfer
 
Manfred Link
 
Thomas Banschbach
 
Hubert Rechner
 
Herbert Scharmann
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Martin Sens
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122330
Martin.Sens@neckar-odenwald-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Jörg Kromer
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122303
Joerg.Kromer@neckar-odenwald-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Unverbindliche Ideensammlung
Unverbindliche Ideensammlung, Stand: 12.06.2017
Grundsteuerreform
Grundsteuererklärung und Flurneuordnung
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Ökologische Voruntersuchung (ÖV)
Erläuterungsbericht zur ÖV
Ökologische Resscourcenanalyse (ÖRA)
Erläuterungsbericht zur ÖRA
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 18-21 UVPG
Anlage: Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 18-21 UVPG und § 25 LVwVfG
Anlage: Wege- und Gewässerkarte (100 dpi / 7 MB)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 18-21 UVPG
Anlage-1 zum Erläuterungsbericht - EAB-Tabelle
Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 18-21 UVPG
Anlage-2 zum Erläuterungsbericht - Pflegeplan
Teilnehmerversammlung am 30.10.2023
Einladung zur Teilnehmerversammlung der Flurbereinigung Mudau-Reisenbach:
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis lädt die Grundstückseigentümer (Teilnehmer) der Flurbereinigung Mudau-Reisenbach und interessierte Bürger:innen zu einer Teilnehmerversammlung am Montag, den 30.10.2023 um 19:00 Uhr in die Schule in Reisenbach (Gaimühler Straße 22) ein.
Es wird der abschließende Entwurf des Wege- und Gewässerplanes der Öffentlichkeit vorgestellt und die Teilnehmer über die Teilnehmerbeiträge aufgeklärt.
Plangenehmigung
Das Landesamt für Landentwicklung und Geoinformation Baden-Württemberg (LGL) in Stuttgart hat den Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) am 11.12.2023 genehmigt.
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 27 UVPG
Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 27 UVPG vom 10.01.2024;
Anlage: Öffentliche Bekanntmachung
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 27 UVPG
Anlage-1: genehmigter Plan nach § 41 FlurbG (4 GB)
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 27 UVPG
Anlage-2: Erläuterungsbericht zum Plan nach § 41 FlurbG
Pressemitteilung: Minister Hauk überreicht Bewilligung mit vM von einer Million Euro
Minister Peter Hauk überreicht die Bewilligung mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn (vM) von über einer Million Euro an die Teilnehmergemeinschaft (TG) für die erste Ausbautranche.
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung