Eschbronn


Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Eschbronn
Empfänger Silvia Helmstädter, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
23.01.2025
Am 22.01.2025 wurde in der Mühlbachhalle in Eschbronn der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft durch die im Termin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewählt.
Zusammensetzung des Vorstandes
Die Vorstandswahl fand am 22.01.2025 in der Mühlbachhalle in Eschbronn statt.
13.03.2023
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rottweil

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
519 ha
Anzahl der Teilnehmer
194
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Flurneuordnungsverfahren wird bearbeitet von:

Landratsamt Rottweil
Flurneuordnungs- und Vermessungsamt
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
E-Mail: flurneuordnungsamt@lrarw.de
Telefon: 0741 244-924
Fax: 0741 244-6924

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Manfred Flaig
Stellvertretender Vorsitzender
Oliver Rapp
Mitglied
Markus Rapp
 
Sebastian King
 
Mike Schwenk
Stellvertretendes Mitglied
Oswald Flaig
 
Hubert Klausmann
 
Axel Linder
 
Berthold Hils
 
Christina Romer
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Silvia Helmstädter
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
+49 741 244-730
Silvia.Helmstaedter@landkreis-rottweil.de
Ausführender Ingenieur
Sebastian Bantel
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
+49 741 244-924
Sebastian.Bantel@landkreis-rottweil.de
Mitarbeiter
Marcel Nhan
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
+49 741 244-937
marcel.nhan@landkreis-rottweil.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
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Antrag auf Grundbuchberichtigung
Die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge ist gebührenfrei, wenn der Grundbuchberichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Sterbefall beim Grundbuchamt eingeht.
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung