Brackenheim-Haberschlacht (Langhälden)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Brackenheim-Haberschlacht (Langhälden)
Empfänger Isabella Schirmer, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Heilbronn

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
30 ha
Anzahl der Teilnehmer
77
Kosten
0.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die gesamten Ausführungskosten belaufen sich nach der derzeitigen Kalkulation auf ca. 700.000 €.
Die Teilnehmergemeinschaft erhält dazu einen Zuschuss in Höhe von mindestens 65 % durch Bund und Land.

Die Rebflurneuordnung Brackenheim-Haberschlacht (Langhälden) wurde mit Beschluss vom 28.06.2022 angeordnet.

Ziele des Verfahrens sind:
- dauerhafte Bewirtschaftung mit modernen Maschinen ermöglichen und sichern
- Verbuschung verhindern
- Landschaftsbild erhalten
- wertvolle Trockensteinmauern auf Gipskeuper erhalten
- Unterhaltung der vorhandenen Wege regeln
- nicht mehr notwendige Wege rekultivieren
- Entwässerung der Kreisstraße regeln
- Unterhaltung der straßenbegleitenden Mauer regeln
- soweit möglich und gewünscht: Eigentumsflächen zusammenlegen

Die Flurneuordnung wird als Normalverfahren nach § 1 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Die Fläche beträgt ca. 30 ha, wovon ca. 18 ha auf Rebfläche entfallen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Günther Maichle




Gerd Würtz




Mathias Kühner




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Isabella Schirmer
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 994-7073
isabella.schirmer@landratsamt-heilbronn.de
Ausführender Ingenieur
Doris Seebach
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 994-7062
Doris.Seebach@landratsamt-heilbronn.de
Mitarbeiter
René Fritschle
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 994-7063
rene.fritschle@landratsamt-heilbronn.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung