Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)
Empfänger Heike Dießner, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
01.12.2025
Zufahrt zu Weg 306 bei Flurstück 1519/2, Gemarkung Nellmersbach

Im Nachgang zum Wegebau wurde Anfang November 2025 noch eine Zufahrt ganz im Westen des Flurbereinigungsgebiets bei Flurstück 1519/2 der Gemarkung Nellmersbach hergestellt. Dabei handelt es sich um die Maßnahme Nr. 306/1. Diese können Sie im Wege- und Gewässerplan unter dem Abschnitt "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" einsehen.


Wendemöglichkeit im Kaiert

Im Laufe des Dezembers 2025 soll noch im Kaiert eine Wendemöglichkeit im Bereich des Flurstücks 1273 der Gemarkung Hertmannsweiler entstehen. Dazu werden im Auftrag der Stadt Winnenden zwei Schotterstichwege ertüchtigt.

04.11.2025
Obstbaumpflanzaktion am 04.11.2025

Zum Ausbau der Wege im Flurbereinigungsgebebiet im Winter 24/25 mussten 10 Obstbäume gefällt werden. Dieser Eingriff in die Natur wurde nun durch die Pflanzung von 15 Jungbäumen ausgeglichen. Die Pflanzung erfolgte durch die örtliche Baumschule Wöhrle. Die Paulinenpflege stellte dazu ein Grundstück im Gewann Kaiert zur Verfügung, auf welchem die ortstypischen Hochstammsorten ihren Platz gefunden haben. Einer der Bäume wurde vom Oberbürgermeister Holzwarth der Stadt Winnenden, dem ersten Beigeordneten der Gemeinde Leutenbach Herr Nothacker und dem Leiter des Dezernats Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung des Landratsamts Herr Gerd Holzwarth im Beisein von Vertretern der Paulinenpflege eigenhändig gepflanzt.
20.10.2025
Der Fachbereich Flurneuordnung des Landratsamts ist umgezogen.
Neue Adresse:
Winnender Straße 30/1, 2. OG
71334 Waiblingen
Die Rufnummer bleibt unverändert: 07151 501-2100

Ansprechpartner weiterhin:

Projektleitung
Heike Dießner
Durchwahl -2104
Email: h.diessner@rems-murr-kreis.de

Technische Projektleitung
Albrecht Seiz
Durchwahl -2105
Email: a.seiz@rems-murr-kreis.de
20.10.2025
Aktuell werden die Weggrenzen aufgemessen, um die neuen Flurstücksgrenzen festzulegen. Diese bilden dann die Grundlage für die Einteilung der neuen Flurstücke, die sich überwiegend an den bestehenden Grenzen orientiert.
Im November 2025 werden als Ersatz für die entfernten Obstbäume 15 neue Bäume im Bereich Kaiert gepflanzt.
28.05.2025
Die Baumaßnahmen wurden im Winter 24/25 durch die Firma Zehnder aus Rudersberg ausgeführt und sind nun abgeschlossen.
Die Wege sowie der Parkplatz können wieder genutzt werden. Die neuen Wege sind nun besser befahrbar. Am „Alten Weinbergweg“ wurde eine Ausweichstelle geschaffen, die mit einer neuen Trockenmauer abgestützt wird.
Für den Wegebau wurden die Wegränder vorübergehend in Anspruch genommen. Darüber hatten wir im Newsletter 13 (im Juli 24) sowie im Mitteilungsblatt informiert. Diese sind nun wieder von den Angrenzern nutzbar. Die Einsaatflächen entlang der ausgebauten Wege sind dabei noch zu schonen, damit sich diese Flächen auch wieder begrünen können.

28.05.2025
Neueste Informationen werden auch per Email-Newsletter versandt.
Sollten Sie Interesse an diesem Newsletter haben, lassen Sie uns dies über a.seiz@rems-murr-kreis.de wissen.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Rems-Murr-Kreises

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
68 ha
Anzahl der Teilnehmer
204
Kosten
0.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
.

Die Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) soll die Offenhaltung des Streuobstgebietes, das teilweise von Nutzungsaufgabe bedroht ist, nachhaltig sichern.
Es fallen keine Ausführungskosten für die Teilnehmer an, da diese von der Stadt Winnenden und der Gemeinde Leutenbach übernommen werden.

Folgende Zielsetzungen sollen verwirklicht werden:
· Verbesserung der Erschließung durch Ausweisung öffentlicher Wege
· Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes
· Erhalt und Förderung der Streuobstwiesen kombiniert mit einem
Bewirtschaftungskonzept

Anschrift des Fachbereichs Flurneuordnung:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Fachbereich Flurneuordnung
Winndender Straße 30/1
71334 Waiblingen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Sylvia Judenhahn
Robert-Bosch-Straße 2/1
71397 Leutenbach
07195/67437
Stellvertretender Vorsitz
Ulrich Klöpfer
71364 Winnenden
Mitglied
Karl-Heinz Eckstein
71397 Leutenbach
Stellvertretendes Mitglied
Christian Klein
71364 Winnenden
 
Roland Hilscher
71364 Winnenden
 
Rainer Fuchs
71364 Winnenden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Heike Dießner
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
+49 7151 501-2104
h.diessner
@
rems-murr-kreis.de

Technische Projektleitung
Albrecht Seiz
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
+49 7151 501-2105
a.seiz
@
rems-murr-kreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter der TG:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Heiner Fleischmann Str. 6
74172 Neckarsulm
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Änderungsbeschluss Nr. 1
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
Gebietskarte
Gebietskarte, Stand Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
Gebietsübersichtskarte
Gebietsübersichtskarte, Stand Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Vorstandswahl am 09.04.2018
Niederschrift der Vorstandswahl
Anlage zur Niederschrift
Power-Point-Vortrag
genehmigte Satzung
Satzung der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Gefällstufenkarte
Die Hangneigung bildet die Grundlage der Einstufung in Wertklassen im Gewann Rotenbühl.
Im Gewann Kaiert (Bebauungsplanbereich) gilt der ermittelte Verkehrswert.
Wertrahmen
Im Wertrahmen sind die Grundsätze der Werteinstufung im Verfahrensgebiet festgelegt.
Bodenwertkarte
Farbige Darstellung der Bodenwertklassen ohne Wertabschläge wegen Leitungen oder Verwilderung.
Wertkorrekturen
Ist ein Grundstück verwildert, hat dies starke Auswirkungen auf den Wert. Je nach Verwilderungsstufe kommt es zu einem Wertabschlag von 25%, 50% oder 75%.
Verläuft über ein Grundstück eine im Grundbuch dinglich gesicherte Leitung, führt dies zu einem geringfügigen Wertabschlag.
Wertabschläge wegen Verwilderung werden im Bebauungsplangebiet (Kaiert) nicht vorgenommen, hier gilt der ermittelte Verkehrswert.
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Karte zum Wege-und Gewässerplan
Stand: Genehmigung vom 28.03.2024
Erläuterungsbericht
Stand: Genehmigung vom 28.03.2024
Anlage 3
Eingriffs-Ausgleichsbilanz
Anlage 5
LBP Biotopwerte
Anlage 6
saP Mai 2023
Anlage 7
Pflegeplan
Anlage 8
Maßnahmenkatalog
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung