Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt(Generalwildwegeplan)


Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • in Bearbeitung Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt(Generalwildwegeplan)
Empfänger Martin Sens, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
18.07.2024
Der Nachtrag Nr. 2 des Flurbereinigungsplans wird bekannt gegeben.
Einzelheiten können unter "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Flurbereinigungsplan" abgerufen werden.
01.03.2024
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- vergibt das nicht zur Abfindung der Teilnehmer benötigte Land. Die Grundsätze zur dieser Masselandvergabe nach § 54 FlurbG finden Sie unter dem folgenden Link:
Grundsätze der Masselandvergabe n. § 54 FlurbG
Grundsätze für die Zuteilung des nicht zur Abfindung der Teilnehmer benötigen Landes (Masselandvergabe nach §54 FlurbG)
01.03.2024
Die Unterlagen zur Masselandvergabe nach § 54 FlurbG können in der Rubrik Neugestaltung des Verfahrensgebietes -> Flurbereinigungsplan eingesehen werden.
01.03.2024
Für die Abgabe eines Angebotes bei der Masselandvergabe nach § 54 FlurbG verwenden Sie bitte die Vorlage unter dem Link:
Vorlage zur Angebotsabgabe für die Masselandvergabe n. § 54 FlurbG
Verwenden Sie bitte zur Angebotsabgabe bei der Masselandvergabe nach § 54 FlurbG die hier zu Verfügung gestellte Vorlage.
27.11.2023
Minister Peter Hauk überreicht der TG am 27.11.2023 die Bewilligung über rund 50.000 Euro Zuschüsse
06.10.2023
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis –untere Flurbereinigungsbehörde– hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch die einfache Änderung Nr. 5 des Plans nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Flurbereinigung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Generalwildwegeplan) für zulässig erklärt. Eine UVP-Pflicht besteht nicht. Alle weiteren Informationen unter dem Link:
11.09.2023
Mit dem Änderungsbeschluss Nr. 5 vom 11.9.2023 wurden Flurstücke beigezogen.
Einzelheiten können unter "Anordnung" -> "Änderungsbeschluss Nr. 5 vom 11.9.2023" und unter "Gebietskarte" abgerufen werden.
05.05.2023
Die Bearbeiter der Flurbereinigung haben eine neue E-Mailadresse. Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme stehen der Leitende Ingenieur Herr Martin Sens (Tel.: 06281-5212-2320 und neue E-Mail: martin.sens@neckar-odenwald-kreis.de) und der Ausführende Ingenieur Herr Fabian Amend (Tel.: 06281-5212-2333 und neue E-Mail: fabian.amend@neckar-odenwald-kreis.de) gerne zu Verfügung.
27.01.2023
Ausfüllen der Grundsteuer A in Elster im Allgemeinen und mit Flurbereinigung

Unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw befinden sich Anleitungen, wo die Abgabe der Daten für die Grundsteuer A beschrieben werden.
Unter dem Reiter: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel auch einzelne verpachtete Äcker oder eine Streuobstwiese)" befinden sich versch. Anleitungen zum Ausfüllen in Elster (Bsp. Fall7).
Unter https://grundsteuer-a.landbw.de/ erhalten Sie alle wichtigen Daten zum Flurstück.
Ertragsmesszahlen (EMZ) erhalten Sie auch bei der unteren Vermessungsbehörde. Für EMZ von neuen Flurstücken, welche in einer Flurbereinigung entstanden sind, fragen Sie bei der Flurbereinigungsbehörde nach.
Tipp:
Wenn Sie in dem Portal https://grundsteuer-a.landbw.de/ auf den blauen Reiter "Menü- und Kartenwerkzeuge" klicken, dann schließt sich dieser. Anschließend können Sie im linken unteren Eck das Luftbild mit Flurstücksgrenzen einschalten.
Ausfüllen der Grundsteuer A in Elster im Allgemeinen und mit Flurbereinigung (s. a. Anlage)
Unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw befinden sich Anleitungen, wo die Abgabe der Daten für die Grundsteuer A beschrieben werden.
Unter dem Reiter: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel auch einzelne verpachtete Äcker oder eine Streuobstwiese)" befinden sich versch. Anleitungen zum Ausfüllen in Elster (Bsp. Fall7).
Unter https://grundsteuer-a.landbw.de/ erhalten Sie alle wichtigen Daten zum Flurstück.
Ertragsmesszahlen (EMZ) erhalten Sie auch bei der unteren Vermessungsbehörde. Für EMZ von neuen Flurstücken, welche in einer Flurbereinigung entstanden sind, fragen Sie bei der Flurbereinigungsbehörde nach.
Tipp:
Wenn Sie in dem Portal https://grundsteuer-a.landbw.de/ auf den blauen Reiter "Menü- und Kartenwerkzeuge" klicken, dann schließt sich dieser. Anschließend können Sie im linken unteren Eck das Luftbild mit Flurstücksgrenzen einschalten.
26.09.2022
Der Flurbereinigungsplan wird bekannt gegeben.
Einzelheiten können unter "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Flurbereinigungsplan" abgerufen werden.
01.08.2022
Grundsteuererklärung:
Ein Infoblatt zur aktuellen Grundsteuererklärung in Kombination mit einer Flurneuordnung finden Sie in dem Verzeichnis "Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden".
Ausfüllen der Grundsteuer A in Elster im Allgemeinen und mit Flurbereinigung (s. a. Anlage)
Unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw befinden sich Anleitungen, wo die Abgabe der Daten für die Grundsteuer A beschrieben werden.
Unter dem Reiter: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel auch einzelne verpachtete Äcker oder eine Streuobstwiese)" befinden sich versch. Anleitungen zum Ausfüllen in Elster (Bsp. Fall7).
Unter https://grundsteuer-a.landbw.de/ erhalten Sie alle wichtigen Daten zum Flurstück.
Ertragsmesszahlen (EMZ) erhalten Sie auch bei der unteren Vermessungsbehörde. Für EMZ von neuen Flurstücken, welche in einer Flurbereinigung entstanden sind, fragen Sie bei der Flurbereinigungsbehörde nach.
Tipp:
Wenn Sie in dem Portal https://grundsteuer-a.landbw.de/ auf den blauen Reiter "Menü- und Kartenwerkzeuge" klicken, dann schließt sich dieser. Anschließend können Sie im linken unteren Eck das Luftbild mit Flurstücksgrenzen einschalten.
01.09.2021
Neuer Projektleiter in den Flurneuordnungsverfahren der Ober- und Unterwittstädter Ortslagen und im Generalwildwegeplan.

In beiden Verfahren in Oberwittstadt und Unterwittstadt fand am 1. September 2021 ein Wechsel in der Verfahrensleitung statt. Die Leitung übernahm anstatt des bisherigen Leitenden Ingenieurs Herrn Manfred Wiener nun Herr Martin Sens. Bei Fragen zu beiden Flurneuordnungen stehen der Leitende Ingenieur Herr Martin Sens (Tel.: 06281-5212-2330) und der Ausführende Ingenieur Herr Fabian Amend (Tel.: 06281-5212-2333) gerne zu Verfügung.
09.04.2021
Mit der Änderung Nr. 4 des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) wurde festgestellt, dass die UVP-Pflicht nicht besteht.
Einzelheiten können unter "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan" abgerufen werden.
17.02.2021
Inhaber von unbekannten Rechten, welche vom Änderungsbeschluss Nr. 2 betroffen sind, können diese Rechte innerhalb von drei Monaten beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- anmelden. Weitere Informationen unter "Einleitung des Verfahrens -> Anordnung -> Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 17.2.2021"
13.11.2020
Mit der Änderung Nr. 3 des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) wurde festgestellt, dass die UVP-Pflicht nicht besteht.
Einzelheiten können unter "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan" abgerufen werden.
23.10.2020
Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat einen neuen Vorsitzenden gewählt. Herr Johannes Gehrig ist neuer TG-Vorsitzender.
Das Bauprogramm 2020 schreitet weiter voran.
Einzelheiten können in den Mitteilungen unter "Einleitung des Verfahrens" -> "Wahl des Vorstandes und der Teilnehmergemeinschaft" und
"Neugestaltung des Verfahrensgebiets" -> "Ausführung der Planung" nachgelesen werden.
01.10.2020
Neuer Projektleiter in den Flurneuordnungsverfahren der Ober- und Unterwittstädter Ortslagen und im Generalwildwegeplan

In beiden Verfahren in Oberwittstadt und Unterwittstadt fand ab 1. Oktober 2020 ein Wechsel in der Verfahrensleitung statt. Die Leitung übernahm anstatt des bisherigen Leitenden Ingenieurs Herrn Martin Sens nun Herr Manfred Wiener. Bei Fragen zu beiden Flurneuordnungen stehen der Leitende Ingenieur Herr Manfred Wiener (Tel.: 06281-5212-2320) und der Ausführen-de Ingenieur Herr Fabian Amend (Tel.: 06281-5212-2333) unter den neuen Telefonnummern gerne zu Verfügung.

29.09.2020
Baubeginn beim Bauprogramm für das Jahr 2020 in Oberwittstadt und Unterwittstadt in der 40. Kalenderwoche. Mehr Informationen unter der Rubrik "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Ausführung der Planung"...
10.07.2020
Die Vorläufige Besitzeinweisung, die zugehörige Karte und die Überleitbestimmungen sind unter "Neugestaltung des Verfahrensgebiets" -> "vorläufige Besitzeinweisung" abrufbar. Die Nachweise und Karten für die Beteiligten werden voraussichtlich in der 29. Kalenderwoche an alle Beteiligten verschickt.
20.05.2020
Die vorläufige Anordnung Nr. 5 vom 20.5.2020 und die zugehörige Besitzstandskarte für das Bauprogramm 2020 sind unter "Neugestaltung des Verfahrensgebiets" -> "Vorläufige Anordnung" abrufbar.
Das Bauprogramm beginnt voraussichtlich Mitte August 2020.
03.04.2020
Der Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 3.4.2020 und die aktuelle Gebietskarte sind unter "Einleitung des Verfahrens" -> "Anordnung" abrufbar.


17.09.2019
Das Merkblatt zur Neuzuteilung ist für alle Teilnehmer abrufbar unter der Rubrik "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Wunschtermin"
21.08.2019
Am Dienstag, den 17. September 2019, um 19:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus von Oberwittstadt, Uhlandstraße 19/1, 74747 Ravenstein-Oberwittstadt eine Teilnehmerversammlung statt.
Mehr Informationen unter der Rubrik "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Wunschtermin"

08.01.2019
Der Feststellungsbeschluss zur Wertermittlung wurde erlassen. Mehr Informationen unter der Rubrik "Bestandserhebung und Planung" -> "Wertermittlung der Grundstücke"
27.07.2018
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden im Anhörungstermin nach § 32 FlurbG am 11.9.2018 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus von Ravenstein-Oberwittstadt bekannt gegeben. Mehr Informationen unter der Rubrik "Bestandserhebung und Planung" -> "Wertermittlung der Grundstücke"
09.05.2018
Baubeginn beim Bauprogramm für das Jahr 2018 in Oberwittstadt und Unterwittstadt in der 22. Kalenderwoche. Mehr Informationen unter der Rubrik "Neugestaltung des Verfahrensgebietes" -> "Ausführung der Planung"...
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
318 ha
Anzahl der Teilnehmer
64
Kosten
1.9 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- 80% Zuschuss für gemeinschaftliche Maßnahmen
- 45% Zuschuss für öffentliche Maßnahmen
- Ausführungskosten: rd. 1.937.000,- €
- Zuschuss: rd. 1.519.000,- €
- Eigenanteil Stadt: rd. 362.000,- €
- Eigenanteil Teilnehmer: rd. 56.000,- €

In dem Verfahrensgebiet werden zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft wichtige Hauptwirtschaftswege in drei Meter Breite ausgebaut, die zu schmal und zu wenig tragfähig sind.
Die ungünstigen Verhältnisse in der Feldflur behindern den rationellen und umweltschonenden Einsatz technischer Mittel und die Anwendung neuzeitlicher Wirtschaftsmethoden. Unter Beachtung der bestehenden Landschaftsstruktur wird das Verfahrensgebiet neu gestaltet. Dabei werden Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert. Durch bodenschützende und landschaftsgestaltende Maßnahmen wird ein leistungsfähiger Landschaftshaushalt angestrebt. Die Naturschutzziele des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg werden auf mehr als zwei Kilometer Länge erreicht. Die Hüngheimer Waldlagen Großer Wald und Pfalzwald werden mit der Unterwittstadter Waldlage Hölzlein vernetzt. Hierbei wird der Landesbiotopverbund mittlerer Standorte verdichtet. Der Gewässerentwicklungsplan Erlenbach und Hasselbach wird am Hasselbach verwirklicht.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Johannes Gehrig
Raiffeisenweg 7
74747 Ravenstein


Ralf Killian




Michael Specht




Friedrich Glattbach




Wolfgang Hornung




Markus Diemer




Norbert Zier




Andreas Volk




Klaus Ziegler




Andreas Eckert




Andreas Eberhard




Klemens Gehrig




Marlies Ebel-Walz




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Martin Sens
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122330
Martin.Sens@neckar-odenwald-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Fabian Amend
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122333
Fabian.Amend@neckar-odenwald-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten
Merkblatt zum Datenschutz in der Flurneuordnung

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Ausfüllen der Grundsteuer A in Elster im Allgemeinen und mit Flurbereinigung (s. a. Anlage)
Unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw befinden sich Anleitungen, wo die Abgabe der Daten für die Grundsteuer A beschrieben werden.
Unter dem Reiter: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel auch einzelne verpachtete Äcker oder eine Streuobstwiese)" befinden sich versch. Anleitungen zum Ausfüllen in Elster (Bsp. Fall7).
Unter https://grundsteuer-a.landbw.de/ erhalten Sie alle wichtigen Daten zum Flurstück.
Ertragsmesszahlen (EMZ) erhalten Sie auch bei der unteren Vermessungsbehörde. Für EMZ von neuen Flurstücken, welche in einer Flurbereinigung entstanden sind, fragen Sie bei der Flurbereinigungsbehörde nach.
Tipp:
Wenn Sie in dem Portal https://grundsteuer-a.landbw.de/ auf den blauen Reiter "Menü- und Kartenwerkzeuge" klicken, dann schließt sich dieser. Anschließend können Sie im linken unteren Eck das Luftbild mit Flurstücksgrenzen einschalten.
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtAusführung der Planung
Pressemitteilung zur Aktionswoche Geodäsie 2017
http://www.aktionswoche-geodaesie-bw.de/
Mitteilung über den Wegebau 2018 vom 9.5.2018
Baubeginn beim Wegebauprogramm für das Jahr 2018 in Oberwittstadt und Unterwittstadt in der 22. Kalenderwoche. Mehr Informationen im Anhang
Mitteilung über den Wegebau 2020 vom 29.9.2020
Baubeginn beim Wegebauprogramm für das Jahr 2020 in Oberwittstadt und Unterwittstadt in der 40. Kalenderwoche. Mehr Informationen im Anhang
erledigtWunschtermin
Teilnehmerversammlung am 17.9.2019 zum Wunschtermin
Für den anstehenden Wunschtermin findet am 17.9.2019 eine Teilnehmerversammlung um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Oberwittstadt statt.
Merkblatt zur Neuzuteilung
Merkblatt vom September 2019 zur anstehenden Neuzuteilung
Merkblatt zu Rechten und Lasten im Grundbuch
Merkblatt vom November 2019 zu den Rechten und Lasten im Grundbuch
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Teil 1 - Deckblatt Flurbereinigungsplan
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 und Nr. 2 des Flurbereinigungsplans vom 18.7.2024
Teil 1 - Textlicher Teil
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 und Nr. 2 des Flurbereinigungsplans vom 18.7.2024
Teil 1 - Anlagen zum textlichen Teil
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 und Nr. 2 des Flurbereinigungsplans vom 18.7.2024
Teil 2 - Karte des Alten Bestandes
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Teil 7 - Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Teil 8 - Karte Landabzug n. §47 FlurbG
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Teil 11 - Neuordnungskarte - Blatt West
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Teil 11 - Neuordnungskarte - Blatt Ost
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Teil 12 - Karte zur Kostenbefreiung n. §19 FlurbG
einschließlich den Änderungen zum Nachtrag Nr. 1 des Flurbereinigungsplans vom 2.10.2023
Grundsätze der Masselandvergabe n. § 54 FlurbG
Grundsätze für die Zuteilung des nicht zur Abfindung der Teilnehmer benötigen Landes (Masselandvergabe nach §54 FlurbG)
Vorlage zur Angebotsabgabe für die Masselandvergabe n. § 54 FlurbG
Verwenden Sie bitte zur Angebotsabgabe bei der Masselandvergabe nach § 54 FlurbG die hier zu Verfügung gestellte Vorlage.
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung