Rosengarten (Ebertal)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Rosengarten (Ebertal)
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Schwäbisch Hall

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
76 ha
Anzahl der Teilnehmer
47
Kosten
1.3 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln, Zuschusssatz: 85 %
Zuschuss: 1.068.732 €
freiwilliger Beiträge der Gemeinde Rosengarten 15 %, 190.755 €

Das Flurneuordnungsgebiet von etwa 76 ha Größe liegt zwischen den Ortsteilen Westheim und Uttenhofen im Bereich des ehemaligen Kocherumlaufbergs im Ebertal. Es teilt sich etwa zu 90 % in Offenland und zu 10 % in Wald auf, wird also überwiegend land- und teilweise forstwirtschaftlich genutzt. Auf den Flächen im Offenland überwiegt der Streubesitz. In der Flurneuordnung ist eine Zusammenlegung der Flächen vorgesehen. Die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege sind überwiegend auf Privatflächen und unzureichend dimensioniert. Deshalb sollen sie im Zuge der Flurneuordnung modernisiert und ins öffentliche Eigentum überführt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Gerhard Schreyer
Stellvertretender Vorsitzender
Georg Strobel
Mitglied
Karl-Matthias Wirth
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Julia Gruber
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556408
j.gruber@lrasha.de
Ausführender Ingenieur
Peter Roming
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556413
P.Roming@lrasha.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
Öffentliche Bekanntmachung nach § 27 UVPG
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
Erläuterungsbericht vom 03.12.2024
in BearbeitungVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung