Pfronstetten-Geisingen/Huldstetten


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Pfronstetten-Geisingen/Huldstetten
Empfänger Christian Kutterer, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Reutlingen

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1373 ha
Anzahl der Teilnehmer
117
Kosten
1.9 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Ausführungskosten werden durch Zuschüsse (EU, Bund, Land) und den Eigenmitteln der Teilnehmer finanziert. Der Grundzuschusssatz beträgt voraussichtlich 72%. Durch einen ökologischen Mehrwert kann ein Zuschusssatz von max. 80% erreicht werden.

Das Verfahrensgebiet der Flurneuordnung liegt im südlichen Bereich des Landkreises Reutlingen am Nordrand der "Mittleren Flächenalb" auf einer Höhe zwischen 702 und 767 m über NN.
Die Maßnahmen in dem Verfahren sollen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und somit zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen, denen die Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft obliegt.
Die Landschaft soll dabei unter Beachtung einer funktionsgerechten Zuordnung der Flächen und unter Erhaltung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes im Sinne des Ressourcen-, Arten- und Biotopschutzes sowie eines gebietsspezifisch ausgewogenen Landschaftsbildes erhalten, gestaltet und entwickelt werden.
Konkrete Ziele sind u.a.
* Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes,
* zweckmäßige Gestaltung der neuen Grundstücke,
* Erschließung der Grundstücke durch ein Wegenetz, das den heutigen Bewirtschaftungsanforderungen gerecht wird,
* Erhaltung, Optimierung und Sicherung von Biotopen,
* Schaffung von Verbundstrukturen,
* Anlage von Saumstrukturen,
* Extensivierung von Grünland im Bereich der bestehenden Hecken und Feldgehölze (Pufferzonen).

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Konrad Schwörer
 
Klaus Link
 
Walter Fischer
 
Markus Kerber
 
Stefan Renner
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Kutterer
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3130
C.Kutterer@kreis-reutlingen.de
Ausführender Ingenieur
Roland Armbruster
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3109
r.armbruster@kreis-reutlingen.de
Mitarbeiter
Tim Lukas Schultze
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3111
T.Schultze@kreis-reutlingen.de
 
Lina Krüger
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3106
l.krueger@kreis-reutlingen.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
Gebietskarte
Stand: Anordnung
Änderungsbeschluss Nr. 1
Beschluss Nr. 1 vom 10.12.2020 zur Änderung der Gebietsgrenze
Detailkarte zum Änderungsbeschluss Nr. 1
Ausschluss der Flurstücke 455 und 455/1 Gmkg. Huldstetten
Änderungsbeschluss Nr. 2
Beschluss Nr. 2 vom 28.06.2022 zur Änderung der Gebietsgrenze
Detailkarte zum Änderungsbeschluss Nr. 2
Beiziehung von Flurstücken südwestl. Ortsrandlage in Geisingen
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Anhörungstermin - Öffentliche Bekanntmachung
Zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG) können folgende Unterlagen eingesehen werden:
- öffentliche Bekanntmachung.
Weitere Anlagen sind:
- Wertrahmen
- Bodenwertkarte I, Blattnr. 1-Blattnr. 8
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
vorl. Anordnung K 6742 vom 24.09.2020
Die vorläufige Anordnung vom 24.09.2020 dient der Bereitstellung von Flächen für den Ausbau der K 6742 zwischen Pfronstetten-Geisingen und Pfronstetten-Huldstetten, dem Bau eines Radweges und den Ökologischen Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Planung vom 03.08.2020 des Landratsamtes Reutlingen - Kreis-Straßenbauamt.
Anlage 1 - Besitzregelungskarte
Besitzregelungskarte Blatt 1-3, M 1:500
auf Grundlage des Grunderwerbsplans Blatt 1 - 3 des Landratsamtes Reutlingen - Kreis-Strassenbenbauamt
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
Ausführungsanordnung vom 15.03.2024
Der Flurbereinigungsplan und sein Nachtrag 1 sind unanfechtbar geworden. Das LRA RT - untere Flurbereinigungsbehörde ordnet die Ausführung an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 29.04.2024 festgesetzt.
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung