Bad Wimpfen (Winterberg)


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Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Bad Wimpfen (Winterberg)
Empfänger Rainer Steidl, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
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Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Heilbronn

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
45 ha
Anzahl der Teilnehmer
77
Kosten
0.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Flurbereinigungsgebiet liegt nördlich der Stadt Bad Wimpfen am westlichen Talhang des Neckars und im direkten Anschluss an das Gesundheitszentrum Bad Wimpfen.

Ziele des Verfahrens sind agrarstrukturelle Verbesserungen durch eine erstmalige Bodenordnung, die den zersplitterten Grundbesitz und die ungünstig geformten Grundstücke neu gestaltet und erstmals öffentliche Wege zur Erschließung ausweist. Bislang werden Privatflächen zur Erschließung der Flurstücke überfahren.

Weiteres Ziel des Verfahrens ist es, eine ökologischen Aufwertung des Gewanns Winterberg mit Hilfe der gezielten Ausweisung der zahlreichen Eigentumsflächen der Stadt Bad Wimpfen in ökologisch relevanten Bereichen zu erreichen.
Die im landesweiten Biotopverbund als Kernräume für den Biotopverbund mittlere Standorte definierten Streuobstwiesen und Gehölze des Winterbergs werden dabei im Besonderen berücksichtigt um den Biotopverbund zu verwirklichen.
Der Erhalt und die Arrondierung der Grünlandflächen, die teilweise dem Biotoptyp „LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiese“ zuzuordnen sind, wird dabei gezielt verfolgt wie auch die Entflechtung von landwirtschaftlicher Nutzung und ökologischen Schutzflächen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Bernd Angelberger
Stellvertretender Vorsitzender
Manfred Gieß
Mitglied
Jan Teschler
Stellvertretendes Mitglied
Peter Klenck
 
Klaus Holfelder
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Rainer Steidl
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7065
Rainer.Steidl@Landratsamt-Heilbronn.de
Ausführender Ingenieur
Bernd Allgeier
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7046
Bernd.Allgeier@landratsamt-heilbronn.de
Mitarbeiter
Roland Ullmann
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7072
Roland.Ullmann@landratsamt-heilbronn.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtAusführung der Planung
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
Informationsveranstaltung vom 23.07.2018
Informationsveranstaltung zum Verfahrensstand und zur vorläufigen Besitzeinweisung zum 15.10.2018
Vorläufige Besitzeinweisung zum 15. Oktober 2018
Vorläufige Besitzeinweisung vom 27.08.2018
Vorläufige Besitzeinweisung zum 15. Oktober 2018
Überleitungsbestimmungen vom 27.08.2018
Abschluss des Verfahrens
erledigtBerichtigung der öffentlichen Bücher