Buchen-Bödigheim (Wald)


Gebietskarte
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • in Bearbeitung Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Buchen-Bödigheim (Wald)
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
17.03.2025
Minister Hauk überreicht Kostengenehmigung mit der Zusage über rund 300.000 Euro Zuschuss
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1797 ha
Anzahl der Teilnehmer
277
Kosten
4.2 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- 85% Zuschuss (davon 66% Grundzuschuss, 14% Öko-Zuschlag und 5% LEADER-Zuschlag)
- Zuschuss: 3.250.550 Euro
- Deckungsbeiträge: 336.450 Euro (Stadt BCH u. Bahn)
- Eigenanteil: 573.650 Euro (425.000 Euro Stadt Buchen u. 148.650 Euro Teilnehmer)

Für die Forstwirtschaft gibt es große Nutzungspotenziale im Kleinprivatwald. Die Bedeutung des Waldes für die Gewinnung des ökologischen Rohstoffes Holz, für die Erhaltung von Lebensräumen und Arten sowie für den Klimaschutz wird durch eine Waldflurneuordnung gestärkt. Sie soll die Holznutzung steigern und die Rückekosten senken. Sie soll bei standortunpassenden Nadelhölzern einen Mischwald unter einem Fichtenschirm aufbauen oder verjüngen sowie ökologische Waldränder als Lebensraum für viele Arten und als Schutz vor Waldbruch aufbauen. Durch den geplanten Wegebau wird auch der agrarstrukturelle Erfolg gesichert.
Mit der Verwirklichung des ökologischen Mehrwertes werden die Naturschutzziele des Biotopverbundes trockener und mittlerer Standorte Baden-Württemberg gesichert. Die möglichen Entbuschungen geschützter Biotope und die Aufwertung der verbuschten trockenwarmen Flächen sind sehr wichtig. Auf der Hochfläche gibt es rund ein Dutzend Flächen mit Magerrasen und Magerrasenrelikten. Hier war früher wohl auch Frauenschuh vorhanden, und so besteht ein enormes Potential, wenn mit der Waldflurneuordnung die Pflege sichergestellt wird. Die Erhaltung und Schaffung von Altholzinseln sollen die ökologischen Verhältnisse verbessern.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Robert Weidmann
Roßhof 2
74722 Buchen
Stellvertretender Vorsitz
Harald Kühner
Mitglied
Martin Heyder
 
Günter Wittwer
 
Lothar Bauer
 
Berthold Wittwer
 
Jürgen Hemberger
Stellvertretendes Mitglied
Jürgen Heckmann
 
Hermann Fischer
 
Meinhard Krämer
 
Gerhard Wörz
 
Gerhard Gramlich
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Martin Sens
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122330
Martin.Sens
@
neckar-odenwald-kreis.de

Technische Projektleitung
Fabian Amend
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122333
Fabian.Amend
@
neckar-odenwald-kreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Buchen-Bödigheim (Wald)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungVorläufige Anordnung
vorläufige Anordnung 1 (VA)
Bauprogramm 2018/2019
vorläufige Anordnung 2 (VA)
Bauprogramm 2019/2020
vorläufige Anordnung 3 (VA)
Bauprogramm 2020/2021
vorläufige Anordnung 4 (VA)
Bauprogramm 2022/2023
in BearbeitungAusführung der Planung
in BearbeitungWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung