Weilheim (Wald)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

Haben Sie eine Mitteilung oder Fragen zu diesem Verfahren?
Name *
Straße *
Ordnungsnummer
PLZ *
Wohnort *
Telefon
E-Mail
Verfahrensname Weilheim (Wald)
Empfänger Jacek Frank, Projektleiter/Projektleiterin
Mitteilung
Sicherheitsabfrage *

Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
27.07.2022
Die Vortragsfolien, die in den Info-Veranstaltungen vorgestellt wurden, sind ab sofort als pdf-Datei unter dem Reiter "Gebietskarte" eingestellt.
24.05.2022
Ab Ende Juni 2022 werden gemarkungsweise Informationsveranstaltungen
zur Flurbereinigung Weilheim (Wald) stattfinden, in denen der aktuelle Stand des Verfahrens und das weitere Vorgehen vorgestellt werden.

Folgende Termine und Örtlichkeiten sind vorgesehen (Beginn jeweils um 19:00 Uhr):

1) Donnerstag, den 30.06.2022, in der Gemeindehalle (alte Schule) in Indlekofen
2) Freitag, den 01.07.2022, im alten Schulgebäude in Bierbronnen
3) Donnerstag, den 07.07.2022, in der Haagwaldhalle in Remetschwiel (für die Gemarkung Bannholz)
4) Donnerstag, den 14.07.2022, im Gasthaus Kranz in Nöggenschwiel
5) Mittwoch, den 20.07.2022, in der Nägeleberghalle in Weilheim

Die Einladung, den Fragebogen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Gebietskarte".
15.10.2021
Ein gemeinsamer Termin mit Naturschutzverbänden findet in Weilheim statt. Im Fokus liegt dabei der Umgang mit den großflächigen Kalamitäten im Verfahrensgebiet.
28.04.2021
Die zur Genehmigung des Wege- und Gewässerplans notwendigen Umweltgutachten, die Ökologische Ressourcenanalyse und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, liegen nun in der Endfassung vor.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Waldshut

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
786 ha
Anzahl der Teilnehmer
333
Kosten
1.7 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
1.305.000 € Zuschuss (75%)
435.000 € Eigenleistung


- Strukturverbesserung im Wald durch Zusammenlegung ( möglichst größer 1 ha )
- Verbesserung der Grundstücksformen und Erwerb von Kleinstgrundstücken
- Verbesserung der inneren und äußeren Erschließung des Waldes
- Ausweisung von Holzlagerplätzen
- Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. Unterstützung entsprechender Maßnahmen Dritter, z.B. im Bereich der Schlüchthalde
- Maßnahmen der Erholungsvorsorge in notwendigem Umfang
- Regelung der Rechtsverhältnisse

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Werner Villinger

Weilheim


Peter Emmerich

Weilheim


Eduard Walde

Bierbronnen


Albert Leber

Nöggenschwiel


Manfred Bächle

Bannholz


Wolfgang Gampp

Indlekofen


Hanspeter Schäuble

Nichtbeteiligter


Peter Kaiser

Weilheim


Rudolf Gampp

Weilheim


Tobias Eckert

Bierbronnen


Otto Schmid

Nöggenschwiel


Joachim Tröndle

Bannholz


Gerhard Maurer

Nichtbeteiligter


Josef Ebner

Indlekofen


Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jacek Frank
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
07751 86-3552
Jacek.Frank@landkreis-waldshut.de
Ausführender Ingenieur
Friedrich Schüle
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
07751 86-3503
Friedrich.Schuele@landkreis-waldshut.de
Mitarbeiter
Florian Trötschler
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
07751 86-3516
Florian.Troetschler@landkreis-waldshut.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung