Weingarten (Petersberg)


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Weingarten (Petersberg)
Empfänger Christiane Stoppelkamp, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Karlsruhe Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
30 ha
Anzahl der Teilnehmer
350
Kosten
2.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
65% + 0-15% durch ökologische Maßnahmen

Das Flurneuordnungsgebiet grenzt im Westen direkt an die Ortslage von Weingarten (Baden) an.

Das Verfahrensgebiet wird von Weinbauern, Garten- und Streuobstwiesennutzern sowie von einer Vielzahl Naherholungssuchender genutzt. Es ist ein beliebtes Ausflugsziel, insbesondere auch wegen seiner Mischnutzung, der kleinparzelligen Struktur wie auch der sich dort bietenden Fernsicht.

Um jedoch den Weinbau zu sichern ist eine zweckmäßige Erschließung nötig. Die Kulturlandschaft kann nur erhalten werden, wenn die Reb- und Streuobstflächen angefahren werden können und daher gepflegt werden.

Um das Wegenetz verbessern zu können muss geringfügig in die Hänge eingegriffen werden. Darüber hinaus sind keine Erdmassenbewegungen vorgesehen.

Geringe Grenzverschiebungen können sich durch den geplanten Wegebau bzw. Wegeausbau ergeben.

Den Grundstückseigentümern garantiert die Gemeinde eine Kostenobergrenze von max. 1,- €/m². Darüber hinausgehende, nicht durch Zuschuss gedeckte Kosten wird die Gemeinde tragen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
André Martin


01741991633
martin.a@alltech-dosieranlagen.de
Ellen Hofheinz


01604982712
ingo.hofheinz@gmx.de
Martin Müller




Egon Koch




Michael Noll




Michael Kromer




Christian Eisele




Heiko Ziegler




Walter Zimmer




Mirko Eisele




Gerd Siegrist




Elina Holzmüller




Anja Eisele




Fritz Liebersbach




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christiane Stoppelkamp
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-243
christiane.stoppelkamp@lgl.bwl.de
Ausführender Ingenieur
Thomas Blum
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-220
thomas.blum@lgl.bwl.de
Mitarbeiter
Gisela Heidenreich
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-246
gisela.heidenreich@lgl.bwl.de
 
AnnaMaria Eckel
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-211
anna.eckel@lgl.bwl.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung