Rheinfelden-Minseln/Karsau (A 98)


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Rheinfelden-Minseln/Karsau (A 98)
Empfänger Alix Grellmann, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
01.09.2023
Der Stichtag für die vorläufige Besitzeinweisung ist der 31. Oktober 2023.
An diesem Tag werden die neuen Grundstücke von ihrem neuen Eigentümer in Besitz genommen. In der Örtlichkeit sind die Grenzpunkte der neuen Flurstücke mit einem weißen Holzpflock gekennzeichnet. Es herrscht eine Übernahme- und Bewirtschaftungspflicht. Jeder Teilnehmer muss die ihm neu zugeteilten Flurstücke bewirtschaften. Die Überleitungsbestimmungen sind unbedingt zu beachten.
01.09.2022
Im September 2022 finden die Wunschtermine statt. Im Anschluss daran wird die Neuzuteilung aufgestellt.

12.07.2022
Die Wertermittlungsergebnisse im Alten Stand wurden festgestellt.
17.12.2020
Der Wege- und Gewässerplan wurde am 03.12.2020 genehmigt.
17.06.2020
Dieses Jahr steht die Genehmigung des Wege- und Gewässerplans an. Die Abgrenzung der Autobahn, der neue Verlauf der K6333 sowie das vorhandene Wegenetz werden derzeit katastertechnisch erfasst.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Lörrach

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
115 ha
Anzahl der Teilnehmer
148
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Verfahrensziele:
- Bereitstellung von Land in größerem Umfang für die Autobahn (A 98)
- Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Eigentümerkreis
- Vermeidung der landeskulturellen Nachteile z.B. Minimierung der Durchschneidungsschäden

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Kurt Renz
Kirchgasse 6
79618 Rheinfelden
 

 
Hansjörg Matt
Brisengasse 1a
79618 Rheinfelden
 
Franz Reichle
Schloss Beuggen 8
79618 Rheinfelden
 
Wilfried Osterried
Wiesentalstraße 23
79618 Rheinfelden
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Alix Grellmann
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3508
Alix.Grellmann@landkreis-waldshut.de
Ausführender Ingenieur
Susanne Möhrmann
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3520
susanne.moehrmann@landkreis-waldshut.de
Mitarbeiter
Manuela Käufer
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3529
manuela.kaeufer@landkreis-waldshut.de
 
Sabine Siebold
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3528
Sabine.Siebold@landkreis-waldshut.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Flurbereinigungsverfahren

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Externer Datenschutzbeauftragter beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Wuerrtemberg
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung