Bad Krozingen-Rheintal (DB)


Aktuelles
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Bad Krozingen-Rheintal (DB)
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
764 ha
Anzahl der Teilnehmer
209
Kosten
3.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
In einem Verfahren nach §87 FlurbG muss der Unternehmensträger alle durch ihn verursachten Maßnahmen die Kosten übernehmen.
Für Maßnahmen, die für die Landwirtschaft zusätzlich durchgeführt werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 68% abgerufen werden.

Das Verfahren wird durch den Fachbereich Flurneuordnung und Landentwicklung durchgeführt. Die Anschrift ist:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Berliner Allee 3A
79114 Freiburg
flurneuordnung@lkbh.de

Das Verfahren Bad Krozingen-Rheintal (DB) wird als Verfahren nach § 87 FlurbG angeordnet.
Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zerschneidet bewirtschaftete Grundstücke und Wirtschaftswege und benötigt mit seinen Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftliche Fläche.
Das Verfahrensgebiet liegt in der Rheinebene und erstreckt sich über Teile der Gemeinden Bad Krozingen und Hartheim.
Die Hauptziele der Flurneuordnung sind:
- Verteilung des Landverlustes bedingt durch die Baumaßnahmen auf einen größeren Kreis von Eigentümern
- Vermeidung landeskultureller Nachteile
- Neuordnung zerschnittener Wege und Flurstücke
- Ausführung von Ausgleichs- und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
- Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes
- Verbesserung von Grundstückserschließungen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Roland Faller
Bad Krozingen-Hausen
Stellvertretender Vorsitzender
Dominic Grethler
Bad Krozingen-Biengen
Mitglied
Philipp Kind
Bad Krozingen-Schlatt
 
Manuel Hauß
Hartheim-Feldkirch
 
Johannes Wiesler
Bollschweil-St. Ulrich
Stellvertretendes Mitglied
Domink Seywald
Bad Krozingen-Schlatt
 
Fritz Waßmer
Bad Krozingen-Schlatt
 
Johannes Wick
Bad Krozingen-Biengen
 
Moritz Vogel
Hartheim-Feldkirch
 
Christian Thomann
Bad Krozingen-Biengen
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jürgen Baumann
+49 761 2187-5420
Juergen.Baumann@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Manuel Lorenz
+49 761 2187-5441
manuel.lorenz@lkbh.de
Mitarbeiter
Jonas Wolf
+49 761 2187-5435
jonas.wolf@lkbh.de
 
Daniel Schill
+49 761 2187-5428
Daniel.Schill@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Öffentliche Bekanntmachung: Aufklärungsversammlung
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer nach § 5.1 FlurbG
Präsentation geplanter Unternehmensflurbereinigungen im Rheintal
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer am 01.07.2021 gem. § 5 Abs. 1 FlurbG in Form einer Präsentation sowie link zum Video unter: www.lkbh.de/flurneuordnung
Fragen und Antworten in der Aufklärungsversammlung
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer am 01.07.2021 gem. § 5 Abs. 1 FlurbG
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Einladung
Öffentliche Bekanntmachung zur Vorstandswahl
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung