Berglen-Rettersburg/Öschelbronn


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Berglen-Rettersburg/Öschelbronn
Empfänger Franziska Weyer, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
24.10.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht der 9. Änderung des Wege- und Gewässerplans
Siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
dort der letzte Eintrag
20.10.2025
Der Fachbereich Flurneuordnung des Landratsamts ist umgezogen.
Neue Adresse:
Winnender Straße 30/1, 2. OG
71334 Waiblingen
Die Rufnummer bleibt unverändert: 07151 501-2100

Ansprechpartner weiterhin:

Projektleitung
Franziska Weyer
Durchwahl -2139
Email: f.weyer@rems-murr-kreis.de

Technische Projektleitung
Albrecht Seiz
Durchwahl -2105
Email: a.seiz@rems-murr-kreis.de
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Flurneuordnungsstelle der Landkreise Böblingen und Rems-Murr-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
792 ha
Anzahl der Teilnehmer
783
Kosten
3.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- Zuschusssatz 83 % durch EU, Bund und Land (ELER)
- Eigenleistung der Teilnehmer 17%, daran beteiligt sich die Gemeinde Berglen mit einem freiwilligen Beitrag in Höhe von 10%

Das Flurneuordnungsverfahren dient der Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur, dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie der Dorfentwicklung in den Ortslagen Öschelbronn und Stöckenhof.

Anschrift des Fachbereichs Flurneuordnung:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Fachbereich Flurneuordnung
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Ernst Eisenmann
07195 / 72569
Mitglied
Heiko Gruber
 
Karl-Heinz Strauß
 
Hilde Wilhelm
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Franziska Weyer
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
+49 7151 501-2139
f.weyer
@
rems-murr-kreis.de

Technische Projektleitung
Albrecht Seiz
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
+49 7151 501-2105
a.seiz
@
rems-murr-kreis.de

Mitarbeiter
Annette Bosch
 
Markus Zinßer
 
Luca Müller
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter der TG:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Heiner Fleischmann Str. 6
74172 Neckarsulm
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Berglen-Rettersburg/Öschelbronn

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
in BearbeitungVorläufige Anordnung
Vorläufige Anordnung vom11.12.2020
Vorläufige Anordnung (Besitzentzug)
§ 36 Abs. 1 FlurbG für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen im 3. Bauabschnitt)
Festsetzung
Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung
Kartenübersicht und Zeichenerklärung zu den Bewertungskarten
Kartenübersicht und Zeichenerklärung zu den Bewertungskarten
Bewertungskarte Blatt 1
Bewertungskarte Blatt 1
Bewertungskarte Blatt 2
Bewertungskarte Blatt 2
Bewertungskarte Blatt 3
Bewertungskarte Blatt 3
Verzeichnis der Baumbewertung
Verzeichnis der Baumbewertung sortiert nach Baumnummern
Vorläufige Anordnung vom 12.10.2023
Vorläufige Anordnung vom 12.10.2023
Besitz- und Bewirtschaftungsregelung
Übersichtskarte
Übersichtskarte, Anlage 1 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
Besitzregelungskarte Gemarkung Öschelbronn
Besitzreglungskarte Anlage 2 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
Besitzregelungskarte Gemarkung Rettersburg
Anlage 3 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
Vorläufige Anordnung vom 15.07.2024
Besitzregelung zu Bodenverbesserungsmaßnahmen
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung