Leimen (L600)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Leimen (L600)
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
100 ha
Anzahl der Teilnehmer
199
Kosten
0.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Finanzierung erfolgt zu 100% durch den Unternehmensträger

Das Verfahren liegt im Ballungsraum der Städte Heidelberg und Leimen. Ziele des Verfahrens sind in erster Linie die Aufbringung der für den Bau der L 600 (Nordumgehung Leimen) notwendigen Flächen und die Minimierung der durch den Bau entstehenden Nachteile. Die Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes und der Reblagen ist zu berücksichtigen.

Der Bau der L 600 konnte im Herbst 2005 beendet werden. Nach der Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschafts-pflegerischem Begleitplan, begann nach der Weinlese im November 2009 der Ausbau der Hauptwirtschaftswege in Asphaltbauweise und dauerte bis Mai 2010.

Mit Datum vom 10. Dezember 2012 wurden alle Teilnehmer in den Besitz ihrer neuen Flurstücke eingewiesen.

In der Zwischenzeit gab es Änderungen an der Zuteilung, u.a. wurde der allgemeine Abzug um 1% auf 1,7 % gesengt. Die neue Einteilung der Flurstücke wird den Teilnehmern mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan wurde aufgestellt. Der Plan wird im Oktober 2024 den Beteiligten Bekanntgegeben. Der Widerspruchstermin findet am 21.11.2024 statt. Dies ist ein Ausschlusstermin! Nur in diesem Termin können Widersprüche eingelegt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Philipp Clauer
Dormenackerhof
69126 Heidelberg
06221-38 24 39
Stellvertretender Vorsitzender
Matthias Müller
Adam-Müller-Str.1 (Weingut Müller)
69181 Leimen
06224/ 9710-0 (Zentrale)
Mitglied
Werner Bauer
Winzerhof Dachsbuckel
69126 Heidelberg
06221 / 38 19 31
 
Wolfang Metzger
 
Helmut Müller
Stellvertretendes Mitglied
Hans Winter
Weingasse 2
69126 Heidelberg
33 67 17
 
Jörg Clauer
 
Herbert Raqué
 
Thomas Seeger
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Matthias Fritz
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5441
m.fritz@rhein-neckar-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Andreas Schneider
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5448
A.Schneider3@rhein-neckar-kreis.de
Mitarbeiter
Stefanie Köllner
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 5225447
S.Koellner@rhein-neckar-kreis.de
 
Stefanie Helmling
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
 
Klaus Hoffmann
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5446
k.hoffmann@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan; Eingestellt am 09.10.2024
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 09.10.2024.
Flurbereinigungsplan Teil 11, Neuordnungskarte ; Eingestellt am 09.10.2024
Karte der neuen Flurstücke mit Festsetzungen aus dem Flurbereinigungsplan sowie nachrichtlich Hinweise aus anderen öffentlichen Büchern.
Überleitungsbestimmungen zum Flurbereinigungsplan (Eingestellt am 04.11.2024)
Reglung der Übernahme der neuen Flurstücke und Abgabe der bewirtschafteten Flurstücke zum Stichtag 29.11.2024 .
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung