Hinterzarten


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • erledigt Ausbauplanung mit landschaftspfl. Begleitplan
  • in Bearbeitung Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Zusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Hinterzarten
Empfänger Janine Jabs, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
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Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Schwarzwaldverfahren nach § 91 FlurbG
Fläche
4243 ha
Anzahl der Teilnehmer
384
Kosten
8.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
7.308.300 € Zuschüsse (85 % der Kosten)
1.289.700 € Beiträge von Teilnehmern und Gemeinde (15% der Kosten)

Das Verfahren umfasst das Gebiet der Gemeinde Hinterzarten und Teile des Gebietes der Gemeinde Feldberg (südlich B 317).
Die Zusammenlegung Hinterzarten verfolgt folgende Ziele:
- Schaffung von winterräumbaren Hofzufahrten.
- Verbesserung der Feld- und Walderschließung
- Durchführung von Landschaftspflege- und Erholungsmaßnahmen
- Rechtliche Regelungen (Wegerechte)

Das Flurneuordnungsverfahren wird bearbeitet durch:

Projektleiter: Janine Jabs 0761/2187-5410
Projektingenieur: Mike Krämer 0761/2187-5422

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3A
79114 Freiburg

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Hermann Braun
Ospelehof, Windeck 2
79856 Hinterzarten
(07652) 205
 
Eugen Winterhalder
Bisten 4
79856 Hinterzarten
 
Bernhard Andris
Raimartihof
78868 Feldberg
 
Paul Steiert
Sägehof
79856 Hinterzarten
 
Herbert Hofmeier
Scherzingerhof
79856 Hinterzarten
 
Hansjörg Frei
Alpersbach 17
79856 Hinterzarten
 
Ulrich Klumpp
Feldseeweg 14
79868 Feldberg
 
Tobias Albrecht
Geiserhof
79856 Hinterzarten
 
Gertrud Schubnell
Bankenhof
79856 Hinterzarten
 
Paul Schwörer
Häuslebauernhof
79856 Hinterzarten
 
Thomas Steurenthaler
Zipfelhof
79856 Hinterzarten
 
Erich Vollmer
Erlenbruckerstraße 17
79856 Hinterzarten
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Janine Jabs
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5410
janine.jabs@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Mike Krämer
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5422
Mike.Kraemer@lkbh.de
Mitarbeiter
Andrea Egetemaier
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5426
Andrea.Egetemaier@lkbh.de
 
Patrick Kern
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5461
Patrick.Kern@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten des FB 540 – Flurneuordnung – im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtZusammenlegungsbeschluss
Änderungsbeschluss 1
Änderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 1
Änderungsbeschluss 2
ÿnderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 2
Änderungsbeschluss 3
Änderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 3
ÿnderungsbeschluss 4
ÿnderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 4
ÿnderungsbeschluss 5
ÿnderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 5
ÿnderungsbeschluss Nr. 6
ÿnderung des Zusammenlegungsgebietes Nr. 6
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtAusbauplanung mit landschaftspfl. Begleitplan
in BearbeitungAusführung der Planung
Oeffentliche Bekanntmachung ueber das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Oeffentliche Bekanntmachung ueber das Nichtbestehen der UVP-Pflicht im Zusammenhang mit der Einfachen Aenderung 16 des Ausbauplanes.
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendZusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung