Herbertingen (B32/B311)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Herbertingen (B32/B311)
Empfänger Johannes Abele, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ravensburg

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
1091 ha
Anzahl der Teilnehmer
304
Kosten
3.8 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Kostenträger Bund, Straßenbau 3.303.680 €
Beiträge der Teilnehmergemeinschaft 472.000 €

Das Verfahren wird ausgelöst durch den Neubau der B32/B311 als Umgehung um Herbertingen.
Die Baumaßnahme selbst und die zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Eigentum-
und Nutzungsstrukturen sowie in Natur und Landschaft können nach Meinung aller
Träger öffentlicher Belange nur über eine Unternehmensflurneuordnung nach
§ 87 FlurbG abgewickelt bzw. ausgeglichen werden.
Außerdem ist die Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsgrundlagen dringend
erforderlich.
Der entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von
Eigentümern verteilt werden und Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch
das Unternehmen entstehen, sollen vermieden werden. Darüber hinaus soll die ökologische Situation verbessert werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Franz Weiß
Friedhofstr. 1
88518 Herbertingen
07586 / 56 82

Otmar Sauter
Gartenstr. 2
88518 Herbertingen
07586 / 9 11 50

Max Späth




Günter Möhrle




Karl Scheb




Eberhard Reiner




Wolfgang Neuburger




Hans-Peter Gruber




Helmut Niederer




Markus Frick




Alfred Stanek




Bernd Hauff




Klaus Buck




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Johannes Abele
Friedhofstr. 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4540
j.abele@rv.de
Ausführender Ingenieur
Olga Gotzmann
Friedhofstr. 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4528
o.gotzmann@rv.de
Mitarbeiter
Monika Dreher
Friedhofstr. 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4553
m.dreher@rv.de
 
Sabine Rädlein
Friedhofstr. 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4563
s.raedlein@rv.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Änderung des Plans nach §41 FlurbG - Nr.1
Genehmigung - erste einfache Änderung des Wege- und Gewässerplanes vom 10.03.2017
erledigtAusführung der Planung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung