- Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
- Ökologische Untersuchungen
- Ausführung der Planung
- Wunschtermin
- vorläufige Besitzeinweisung
- Flurbereinigungsplan
- Ausführungsanordnung
- Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Schlussfeststellung
erledigt / in Bearbeitung / bevorstehend
Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt
im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a
Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw.
als freiwilliger Bürgerservice.
Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.
Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen,
die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten
per Email nur dann als rechtsverbindliche
Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sind oder einer der
sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4
Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges
Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!