Mulfingen-Eberbach (Jagst)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • erledigt Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • erledigt Vorläufige Anordnung
  • erledigt Ausführung der Planung
  • erledigt Wunschtermin
  • in Bearbeitung vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Mulfingen-Eberbach (Jagst)
Empfänger Friedrich Küßner, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Hohenlohekreis

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
23 ha
Anzahl der Teilnehmer
32
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten (z.B. für Vorstandsentschädigungen, Abmarkungsmaterial etc.) werden von der Gemeinde Mulfingen übernommen. Zum Grundzuschuss von 74 % ist ein Zuschlag von 5 % zu erwarten (wg. LEADER-Programmgebiet).

Im Bereich von Jagst, Mühlkanal und Sägemühle Eberbach wurde nach einer in den 1960/70 er Jahren durchgeführten Jagstregulierung der neue Jagstlauf mit Umgebung nicht vermessen. In der Folge verlaufen Jagst, Mühlkanal und verschiedene Wege nicht innerhalb der im Rahmen der Landesvermessung gebildeten Flurstücke. Dies macht eine Ordnung der rechtlichen Verhältnisse erforderlich. Weiter sollen die vorhandenen Wege (insbesondere der Kocher-Jagst-Radweg) vermessen und abgemarkt werden und zudem für den landwirtschaftlichen Betrieb sowie für zulässige Erholungszwecke gewidmet werden. Verschiedene als Flurstück vorhandene Wege sind entbehrlich und können beseitigt werden. Verstreut liegende Flurstücke eines Eigentümers können unter Berücksichtigung der Kriterien der wertgleichen Abfindung zusammengelegt werden. Alle Grundstücke sollen zweckmäßig geformt und durch die vorhandenen Wege erschlossen werden.
Wegen der eingeschränkten und überschaubaren Zielsetzung soll das Verfahren als FOKUS-Verfahren (Flurneuordnung Optimiert, Komprimiert Und Schnell) durchgeführt werden. Damit könnte die Kernphase des Verfahrens in einem Zeitraum von ca. einem Jahr abgewickelt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Michael Beez
Stellvertretender Vorsitzender
Monika Baumann
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Friedrich Küßner
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1120
Friedrich.Kuessner@hohenlohekreis.de
Ausführender Ingenieur
Thomas Veit
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1121
Thomas.Veit@hohenlohekreis.de
Mitarbeiter
Juergen Breuninger
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1137
Juergen.Breuninger@hohenlohekreis.de
 
Bernd Schnell
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1135
Bernd.Schnell@hohenlohekreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.05.2023
erledigtAnordnung
Flurbereinigungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung vom 24.07.2023
Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2024
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 14.03.2025
Öffentliche Bekanntmachung
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Feststellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung vom 15.07.2024
Wertrahmen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
in Bearbeitungvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung