Oppenweiler (HRB)


Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Oppenweiler (HRB)
Empfänger Franziska Weyer, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
30.11.2022
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Oppenweiler (HRB) wurde am 29.11.2022 erfolgreich gewählt.
03.11.2022
Das Flurbereinigungsverfahren Oppenweiler (HRB) wurde angeordnet. Als nächstes findet die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft statt. Die Öffentliche Bekanntmachung sowie ein Entwurf der Satzung über die Wahl liegen in den Rathäusern von Oppenweiler und Sulzbach a. d. Murr aus, sie sind auch im Internet abrufbar.
07.09.2022
Das Flurbereinigungsverfahren Oppenweiler (HRB) wird angeordnet. Den Flurbereinigungsbeschluss mit Begründung finden Sie unter "Anordnung", die zugehörige Gebietskarte finden Sie unter "Gebietskarte".
30.06.2022
Die Aufklärungsversammlung für die voraussichtlich am Verfahrensgebiet beteiligten Grundstückseigentümer findet am 21.07.2022 um 19:30 Uhr in der Gemeindehalle Oppenweiler (Vereinszimmer) statt.
02.03.2021
Eine vorläufige Gebietskarte mit der geplanten Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets finden Sie unter
- Einleitung des Verfahrens
- Frühe Beteiligung von Bürgen und Behörden
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rems-Murr-Kreis

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 2 FlurbG
Fläche
80 ha
Anzahl der Teilnehmer
55
Kosten
0.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

In den Gemeinden Oppenweiler, Gemarkung Oppenweiler und Sulzbach an der Murr, Gemarkung Sulzbach, wird ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt. Es ist erforderlich, um die Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch die Herstellung des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens entstehen.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 80 ha.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Joachim Magenau
Lindenstraße 12
71560 Sulzbach/Murr
Stellvertretender Vorsitzender
Stefan Wieland
Mitglied
Moritz Bühler
Stellvertretendes Mitglied
Manfred Friz
 
Ulrich Häußermann
 
Claus Kübler
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Franziska Weyer
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
+49 7151 501-2139
f.weyer@rems-murr-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Karen Holzwarth
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
+49 7151 501-2128
K.Holzwarth@rems-murr-kreis.de
Mitarbeiter
Tanja Franke
 
Jana Huber
 
Simon Ernst
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung