Obersontheim-Oberfischach


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Obersontheim-Oberfischach
Empfänger Dietmar Friedrich, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
13.01.2025
Flurbereinigungsbeschluss vom 05.12.2024

Auslegung des Flurbereinigungsbeschluss mit Gebietskarte in den Städten und Gemeinden:
Obersontheim, Gaildorf, Schwäbisch Hall, Vellberg, Frankenhardt, Bühlertann, Bühlerzell, Sulzbach-Laufen, Ilshofen und Michelbach/Bilz.
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Schwäbisch Hall

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
724 ha
Anzahl der Teilnehmer
168
Kosten
3.9 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Bund und Land Baden-Württemberg 71 - 80%
Gemeinde Obersontheim (Freiwilliger Beitrag) 10%

Der verbleibende Eigenanteil der Teilnehmer an den Ausführungskosten wird zudem zur Hälfte von der Gemeinde Obersontheim übernommen.

Flurbereinigungsbeschluss vom 05.12.2024

Auslegung des Flurbereinigungsbeschluss mit Gebietskarte in den Städten und Gemeinden:
Obersontheim, Gaildorf, Schwäbisch Hall, Vellberg, Frankenhardt, Bühlertann, Bühlerzell, Sulzbach-Laufen, Ilshofen und Michelbach/Bilz.

Flurbereinigungsbeschluss mit Begründung und Gebietskarte siehe Rubrik:
Einleitung des Verfahrens
- Anordnung

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Dietmar Friedrich
Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
+49 791 7556447
D.Friedrich@lrasha.de
Ausführender Ingenieur
Michael Bierbaum
Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
+49 7951 492-5442
M.Bierbaum@lrasha.de
Mitarbeiter
Wiltrud Sochacki
Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
+49 7951 492-5443
W.Sochacki@lrasha.de
 
Anja Soldner
Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
+49 7951 492-5484
A.Soldner@lrasha.de
 
Marion Horvath
Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
+49 7951 492-5441
M.Horvath@lrasha.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Einladung zur Aufklärungsversammlung
in die Gemeindehalle Oberfischach, Dienstag, den 09. Juli 2024 um 19:00 Uhr in Obersontheim-Oberfischach
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung