Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)
Empfänger Heike Dießner, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
28.05.2025
Die Baumaßnahmen wurden im Winter 24/25 durch die Firma Zehnder aus Rudersberg ausgeführt und sind nun abgeschlossen.
Die Wege sowie der Parkplatz können wieder genutzt werden. Die neuen Wege sind nun besser befahrbar. Am „Alten Weinbergweg“ wurde eine Ausweichstelle geschaffen, die mit einer neuen Trockenmauer abgestützt wird.
Für den Wegebau wurden die Wegränder vorübergehend in Anspruch genommen. Darüber hatten wir im Newsletter 13 (im Juli 24) sowie im Mitteilungsblatt informiert. Diese sind nun wieder von den Angrenzern nutzbar. Die Einsaatflächen entlang der ausgebauten Wege sind dabei noch zu schonen, damit sich diese Flächen auch wieder begrünen können.

28.05.2025
Neueste Informationen werden auch per Email-Newsletter versandt.
Sollten Sie Interesse an diesem Newsletter haben, lassen Sie uns dies über a.seiz@rems-murr-kreis.de wissen.
28.05.2025
Als nächster Schritt werden die aktuellen Weggrenzen aufgemessen, um die neuen Flurstücksgrenzen festzulegen. Diese bilden dann die Grundlage für die Einteilung der neuen Flurstücke, die sich überwiegend an den bestehenden Grenzen orientiert.
Im Herbst 2025 sollen als Ersatz für die entfernten Obstbäume 15 neue Bäume im Bereich Kaiert gepflanzt werden.
Alle Baumaßnahmen sind der Wege- und Gewässerkarte zu entnehmen.

26.07.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung vom 26.07.2024
Besitzregelung zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen
siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Vorläufige Anordnung
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rems-Murr-Kreis

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
68 ha
Anzahl der Teilnehmer
203
Kosten
0.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
.

Die Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) soll die Offenhaltung des Streuobstgebietes, das teilweise von Nutzungsaufgabe bedroht ist, nachhaltig sichern.
Es fallen keine Ausführungskosten für die Teilnehmer an, da diese von der Stadt Winnenden und der Gemeinde Leutenbach übernommen werden.

Folgende Zielsetzungen sollen verwirklicht werden:
· Verbesserung der Erschließung durch Ausweisung öffentlicher Wege
· Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes
· Erhalt und Förderung der Streuobstwiesen kombiniert mit einem
Bewirtschaftungskonzept

Anschrift des Fachbereichs Flurneuordnung:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Sylvia Judenhahn
Robert-Bosch-Straße 2/1
71397 Leutenbach
07195/67437
Stellvertretender Vorsitzender
Ulrich Klöpfer
71364 Winnenden
Mitglied
Karl-Heinz Eckstein
71397 Leutenbach
Stellvertretendes Mitglied
Christian Klein
71364 Winnenden
 
Roland Hilscher
71364 Winnenden
 
Rainer Fuchs
71364 Winnenden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Heike Dießner
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
+49 7151 501-2104
h.diessner@rems-murr-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Albrecht Seiz
+49 7151 501-2105
a.seiz@rems-murr-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter der TG:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Heiner Fleischmann Str. 6
74172 Neckarsulm
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Änderungsbeschluss Nr. 1
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
Gebietskarte
Gebietskarte, Stand Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
Gebietsübersichtskarte
Gebietsübersichtskarte, Stand Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 20.10.2023
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Vorstandswahl am 09.04.2018
Niederschrift der Vorstandswahl
Anlage zur Niederschrift
Power-Point-Vortrag
genehmigte Satzung
Satzung der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Gefällstufenkarte
Die Hangneigung bildet die Grundlage der Einstufung in Wertklassen im Gewann Rotenbühl.
Im Gewann Kaiert (Bebauungsplanbereich) gilt der ermittelte Verkehrswert.
Wertrahmen
Im Wertrahmen sind die Grundsätze der Werteinstufung im Verfahrensgebiet festgelegt.
Bodenwertkarte
Farbige Darstellung der Bodenwertklassen ohne Wertabschläge wegen Leitungen oder Verwilderung.
Wertkorrekturen
Ist ein Grundstück verwildert, hat dies starke Auswirkungen auf den Wert. Je nach Verwilderungsstufe kommt es zu einem Wertabschlag von 25%, 50% oder 75%.
Verläuft über ein Grundstück eine im Grundbuch dinglich gesicherte Leitung, führt dies zu einem geringfügigen Wertabschlag.
Wertabschläge wegen Verwilderung werden im Bebauungsplangebiet (Kaiert) nicht vorgenommen, hier gilt der ermittelte Verkehrswert.
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Karte zum Wege-und Gewässerplan
Stand: Genehmigung vom 28.03.2024
Erläuterungsbericht
Stand: Genehmigung vom 28.03.2024
Anlage 3
Eingriffs-Ausgleichsbilanz
Anlage 5
LBP Biotopwerte
Anlage 6
saP Mai 2023
Anlage 7
Pflegeplan
Anlage 8
Maßnahmenkatalog
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung