Bischweier


Aktuelles
Bestandserhebung
  • in Bearbeitung Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rastatt

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
376 ha
Anzahl der Teilnehmer
1100
Kosten
1.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Gemeinde Bischweier und die Stadt Gaggenau haben per Gemeinderatsbeschluss beschlossen, den nicht durch Zuschüsse gedeckten Anteil der Ausführungskosten zu übernehmen. Somit haben die Teilnehmer keine Kostenbeteiligung an den Ausführungskosten.

Das Verfahren Bischweier liegt in einer wunderschönen Kulturlandachaft, die durch einen großen Streuobstgürtel geprägt ist. Durch den Kulturwandel in den letzten Jahren fallen immer mehr Flächen brach und unterliegen der natürlichen Sukzession. Der derzeitige Wechsel von Streuobst, Ackerbau und Grünlandnutzung ist auch ohne die Sukzessionsinseln zu kleinräumig und bedarf einer Optimierung durch Bodenordnung.

Das vorhandene Wegenetz ist unzureichend, da die Wege zu schmal oder in einem desolaten Zustand sind. Oft sind die Wege rechtlich nicht gesichert. Hier soll ein modernes Wegenetz geschaffen, dass in das Eigentum der Gemeinden überführt wird.

Auch soll eine Nutzungsentflechtung von Streuobst, Ackerbau, Heunutzung, Beweidung und Naturschutz erfolgen, da diese Nutzungsarten unterschiedliche Ansprüche haben und sich tlw. gegenseitig beeinträchtigen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Michael Barth
Im Leimen 5
76571 Gaggenau
0722249325
barth.bau@web.de
Stellvertretender Vorsitzender
Moritz Giesel
07222943427
moritz.giesel@bischweier.de
Mitglied
Dennis Ruf
Karlsruher Str. 22
76571 Gaggenau
 
Jochen Rahner
Im Brunnenrain 17
76571 Gaggenau
jochen.rahner@gmx.de
 
Ruth Hertweck
Stellvertretendes Mitglied
Christian Barth
 
Robert Wein
Bahnhofstr. 17
76476 Bischweier
07222943422
robert.wein@bischweier.de
 
Daniel Hörig
Bahnhofstr. 60
76476 Bischweier
daniel-hoerig@arthur-hoerig.de
 
Heidrun Knörr
 
Sascha Meier
Reifenrotstr. 1
76597 Loffenau
070839739717
s.maier@gaggenau.de
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Mario Würtz
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4101
m.wuertz@landkreis-rastatt.de
Ausführender Ingenieur
Lea Karcher
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4183
l.karcher@landkreis-rastatt.de
Mitarbeiter
Ute Schulz
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4182
u.schulz@landkreis-rastatt.de
 
Silke Werner
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4184
s.werner@landkreis-rastatt.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

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bevorstehendWunschtermin
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