Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)
Empfänger Rainer Guggemos, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
19.06.2026
Der Flurbereinigungsplan wird den Beteiligten in einem Anhörungstermin bekannt gegeben.

Er findet statt am 20.07.2026 von 18:00 - 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Überlingen am Ried. (Kirchplatz 7, 78224 Singen)


Zu diesem Anhörungstermin wird durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. Zudem bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine detaillierte Aufstellung des Wertes seiner alten und neuen Grundstücke. Damit ist für ihn nachvollziehbar, dass er wertgleich abgefunden wurde.

In dem Anhörungstermin können die Beteiligten Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan im Allgemeinen und ihre Abfindung im speziellen einlegen.
Wenn die Widersprüche geregelt sind, wird der Flurbereinigungsplan unanfechtbar

Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

Wenn Fragen zum Flurbereinigungsplan oder Ihren zugesendeten Unterlagen bestehen, erhalten Sie weitere Auskünfte unter folgender Telefonnummer: +49 7461 926 1610

Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Tuttlingen und Konstanz

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
109 ha
Anzahl der Teilnehmer
111
Kosten
0.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Vereinfachte Verfahren nach §86 ff. FlurbG. verfolgt vorwiegend Ziele und Belange des Naturschutzes, zugleich aber auch die Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Im Zuge Neuordnung der Flurstücke ist die Ausweisung eines Gewässerschutzstreifenstreifens entlang des Egelbachs vorgesehen.
Die Fläche hierfür wird in das Eigentum des Landes BW überführt. Des Weiteren wird die Fläche der Gewässerschutzstreifen der größeren Entwässerungsgräben in das Eigentum der Stadt Singen überführt.
Durch die Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes wird die Feldlage neu geordnet. Wegebau ist hierzu nicht erforderlich.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Bernhard Schütz
Stellvertretender Vorsitz
Sigrid Weissmann
Mitglied
Thomas Brutscher
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Rainer Guggemos
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1603
R.Guggemos
@
landkreis-tuttlingen.de

Technische Projektleitung
Steffen Keutmann
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1610
S.Keutmann
@
landkreis-tuttlingen.de

Mitarbeiter
Karina Brandys
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1654
k.brandys
@
landkreis-tuttlingen.de

 
Marco Vitaliano
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1613
M.Vitaliano
@
landkreis-tuttlingen.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutz bei der unteren Flurbereinigungsbehörde


Datenschutz bei der Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmergemeinschaft hat beim VTG ihren Beauftragten für den Datenschutz bestellt. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der Adresse: Heiner-Fleischmann-Str. 6, 74172 Neckarsulm und unter folgender E-Mail-Adresse: Datenschutz-TG@vtg.bwl.de.
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung