Neufra/Gammertingen-Bronnen


Gebietskarte
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Neufra/Gammertingen-Bronnen
Empfänger Markus Krattenmacher, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
09.06.2022
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
Aktuell im Register Bestandserhebung - Wertermittlung
08.12.2017
Informationen zum Stand des Verfahrens - aktuell im Register Bestandserhebung - Wertermittlung
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ravensburg

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1871 ha
Anzahl der Teilnehmer
779
Kosten
5.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

Die Feldflur soll durch den Bau eines neuzeitlichen Wegenetzes erschlossen werden, das den Bedürfnissen einer modernen Landwirtschaft gerecht wird. Die Feld-Feld Verbindungen im gesamten Gebiet bedürfen der Verbesserung. Vor allen in den Privatwaldgebieten mangelt es an jeglicher Form der rechtlichen Erschließung. Alle Flurstücke sollen eine öffentlich-rechtliche Erschließung erhalten. In der Feldlage sollen die Flächen neu geordnet werden und Nutzungskonflikte beseitigt werden.

Ökologischer Mehrwert durch das Flurbereinigungsverfahren

Im Verfahrensgebiet gibt es neben der üppigen Ausstattung an Hecken und Felsriegeln auch aufgelassene, ehemalige Heidestandorte. Eine Reaktivierung dieser Flächen ist wünschenswert. Auch Vernetzungsmaßnahmen gemäß den Korridoren des Generalwildwegeplanes können in Betracht gezogen werden. Daneben äußern die beiden Flurbereinigungsgemeinden den Wunsch die beiden Flusstäler der Fehla und der Lauchert durch ökologische Maßnahmen aufzuwerten. Durch weitere, dem Natur- und Artenschutz und der Landschaftspflege dienender Maßnahmen wollen die Gemeinden einen ökologsichen Mehrwert schaffen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Dietmar Herre
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Karl Endriß
07574/2516
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied
Wolfgang Daikeler
07574/1451
 
Josef Liehr
 
Wilhelm Abt
07574/3668
 
Josef Sauter
07574/1855
 
Ralf Türk
07574/921347
Stellvertretendes Mitglied
Werner Fink
07574/3235
 
Paul Göckel
07574/3489
 
Tobias Henkel
07574/932796
 
Johannes Schwörer
07577/3211
 
Benedikt Eisele
07574/91242
 
Hans Hübner
07124/923220
 
Jörg Schmiscke
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Markus Krattenmacher
Friedhofstraße 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4541
m.krattenmacher@rv.de
Ausführender Ingenieur
Michael Wimmer
Friedhofstraße 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4450
m.wimmer@rv.de
Mitarbeiter
Frederic Maucher
Friedhofstraße 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4573
f.maucher@rv.de
 
Linda Schellinger
Friedhofstraße 3
88212 Ravensburg
+49 751 85-4432
L.Schellinger@rv.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung