Remchingen-Nöttingen (A8)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Remchingen-Nöttingen (A8)
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
840 ha
Anzahl der Teilnehmer
865
Kosten
3.3 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die 3,3 Mio. € werden wie folgt finanziert:
- 2,1 Mio. € trägt der Bund (Unternehmensträger)
- 0,9 Mio. € werden von Bund und Land bezuschusst
- 0,2 Mio. € werden von der Gemeinde freiwillig übernommen
- 0,1 Mio. € trägt die TG selbst

Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung der Flächen für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 8 samt erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen. Für dieses Unternehmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Der den Betroffenen entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen vermieden werden.

Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) wurde am 18.01.2019 genehmigt. Am 20.03.2019 fand eine Informationsveranstaltung in der Kulturhalle in Remchingen statt. Von August 2019 bis März 2020 fand der Ausbau der meisten Wege statt. Im Laufe der Jahre 2020 und 2021 wurden die meisten Ausgleichsmaßnahmen und zwei Brückenbauwerke umgesetzt, sowie das Gebiet neu vermessen. Seit Mitte 2022 werden alle Teilnehmer nach und nach zu einem Wunschtermin angehört. Anhand dieser Abfindungswünsche wird eine Neuzuteilung (vrs. Herbst 2025) erfolgen.

Die Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle lautet:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Gerhard Roth
Stellvertretender Vorsitzender
Gerhard Hügel
Mitglied
Ottmar Schickle
 
Markus Baumann
Stellvertretendes Mitglied
Peter Bercher
 
Friedlieb Blankenhorn
 
Ursula Bodemer
 
Wilfried Leonhardt
 
Tobias Ade
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christopher Fabinski
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-222
christopher.fabinski@lgl.bwl.de
Ausführender Ingenieur
Martin Beer
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-239
martin.beer@lgl.bwl.de
Mitarbeiter
Dirk Gräber
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-238
dirk.graeber@lgl.bwl.de
 
Matthias Bohne
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-237
matthias.bohne@lgl.bwl.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
Vorläufige Anordnung Nr. 7
Besitzentzug zum Bau der gemeinschaftlichen Anlagen, Unterlagen Einsichtnahme
Vorläufige Anordnung Nr. 8
Verwaltungsakt Besitzregelung
Vorläufige Anordnung Nr. 8
Verwaltungsakt Entschädigungsregelung
Vorläufige Anordnung Nr. 8
Besitzregelungskarte
Vorläufige Anordnung Nr. 9
Verwaltungsakt Besitzregelung
Vorläufige Anordnung Nr. 9
Besitzregelungskarte
erledigtWunschtermin
in Bearbeitungvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung