Karlsbad-Mutschelbach (A8)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Karlsbad-Mutschelbach (A8)
Empfänger Celina Offner, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
410 ha
Anzahl der Teilnehmer
581
Kosten
2.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die 2,63 Mio. € werden wie folgt finanziert:
- 1,48 Mio. € trägt der Bund (Unternehmensträger)
- 0,90 Mio. € werden von Bund und Land bezuschusst
- 0,22 Mio. € trägt die Gemeinde Karlsbad als freiwilligen Beitrag
- 0,03 Mio. € trägt die TG selbst


Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung der Flächen für den 6-streifigen Ausbau der A 8 samt erforderlicher Nebenanlagen und Ausgleichsmaßnahmen. Zudem finden Verbesserungen für die Agrarstruktur statt. Das Wegenetz wird modernisiert. Flurstücke werden zusammengelegt und wirtschaftlich geformt. Des Weiteren werden durch dezentrale Hochwasserschutzmaßnahmen und ökologische Pflanzmaßnahmen Verbesserungen erreicht.

Das Verfahren wurde im Jahr 2009 angeordnet. Im Januar 2011 wurde die Wertmermittlung festgestellt. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde im November 2016 genehmigt. Von September 2017 bis Anfang 2019 erfolgte der Ausbau der befestigten Wege. Nach einer Neuvermessung des Verfahrensgebietes wurden in den Jahren 2020 bis 2022 alle Teilnehmer zu einem Wunschtermin geladen. Anhand dieser Abfindungswünsche erfolgte die Neuzuteilung zum 11.11.2023.
Seit Oktober 2024 findet der Ausbau der Grünwege statt. Die rechtliche Zusammenfassung des Verfahrens, der so genannte Flurbereinigungsplan, wird derzeit erarbeitet. Die Bekanntgabe erfolgt voraussichtlich im Jahr 2026.

Die Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle lautet:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Martin Mußgnug
Stellvertretender Vorsitzender
Jürgen Gessner
Mitglied
Dieter Konstandin
 
Liselotte Schroth
 
Andreas Hartmann
Stellvertretendes Mitglied
Reiner Gebhardt
 
Franz Konstandin
 
Klaus Rösch
 
Klaus Heiß
 
Werner Schneider
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Celina Offner
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-252
celina.offner@lgl.bwl.de
Ausführender Ingenieur
Ulrich Riffel
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-228
ulrich.riffel@lgl.bwl.de
Mitarbeiter
Alena Liebich
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-226
alena.liebich@lgl.bwl.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtAusführung der Planung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung