Konstanz-Wollmatingen (L221/B33)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Konstanz-Wollmatingen (L221/B33)
Empfänger Jonas Marquart, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
20.07.2023
Flurstücke im neuen Bestand:

Den Neuen Bestand können Sie über das Geoportal des LGL BW aufrufen. Verwenden Sie den nachfolgenden Link.
https://www.geoportal-bw.de/?permalinkId=a93ee7fe-91e5-4c65-b3d2-fc5b9c0db2cc#/(sidenav:karten)
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Tuttlingen, Gemeinsame Dienstst. Flurneuordnung

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
148 ha
Anzahl der Teilnehmer
278
Kosten
0.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Ausführungskosten trägt der Unternehmensträger das Land Baden-Württemberg.

Das Unternehmensverfahren hat die Aufgabe, durch Bodenordnung die Flächen für die Westtangente (L221) mit Anschluss an die B33 sowie der dazugehörigen Ausgleichsmaßnahmen bereitzustellen.
Der den Betroffenen entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen minimiert werden.
Neben der Mitwirkung bei der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss, sollen ökologisch wertvolle Flächen nach Möglichkeit in öffentliches Eigentum überführt werden. Außerdem sollen die Gewässer und Gewässerrandstreifen gemäß Gewässerentwicklungsplan in das Eigentum der Stadt Konstanz überführt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Hans Schmitt
Stellvertretender Vorsitzender
Erich Hof
Mitglied
Günter Uhr
 
Ralf Sandmann
 
Hans-Adolf Kärcher
Stellvertretendes Mitglied
Josef Wiemers
 
Alois Busam
 
Gerhard Gies
 
Dominik Bottlang
 
Christoph Sigg
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jonas Marquart
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1604
j.marquart@landkreis-tuttlingen.de
Ausführender Ingenieur
Frank Perner
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1630
F.Perner@landkreis-tuttlingen.de
Mitarbeiter
Ewald Hubenschmid
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1631
E.Hubenschmid@landkreis-tuttlingen.de
 
Heidi Wenger
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1632
H.Wenger@landkreis-tuttlingen.de
 
Bettina Futterknecht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1633
B.Futterknecht@landkreis-tuttlingen.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung