Ihringen (Schlichten)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • erledigt Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • erledigt Vorläufige Anordnung
  • erledigt Ausführung der Planung
  • erledigt Wunschtermin
  • erledigt vorläufige Besitzeinweisung
  • erledigt Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Ihringen (Schlichten)
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
24 ha
Anzahl der Teilnehmer
136
Kosten
1.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Gem. FörderILE gelten folgende Sätze (Mittel von EU, Bund und Land):

Grundzuschuss 65%

Zuschläge:
Umsetzung eines ILEK 10%
bes. öko. Zielsetzung 6%

Gesamtzuschuss (bewilligt) 81%

Freiwilliger Beitrag der Gemeinde Ihringen 10%

Das Rebverfahren dient zur Erhaltung des Weinbaus in kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen. Ziele dieser Flurneuordnung sind u.a. die Verbesserung der Erschließung und die Herstellung von maschinell bewirtschaftbaren Terrassen unter besonderer Rücksichtnahme auf den Naturhaushalt bzw. die Ökologie. Neben den agrarstrukturellen Verbesserungen ist der Erhalt der Kulturlandschaft ein wesentliches Ziel des Verfahrens. Zusätzlich dient das Verfahren der Umsetzung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) "Sonniges Weinland Kaiserstuhl". Ein ökologischer Mehrwert wird erzielt.

Das Verfahren wird durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in Freiburg durchgeführt. Die Anschrift ist:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Berliner Allee 3A
79114 Freiburg
flurneuordnung@lkbh.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Gerhard Karle
Stellvertretender Vorsitzender
Rudolf Mitternacht
Mitglied
Stefan Danzeisen
 
Wolfgang Mössner
 
Matthias Jakob
Stellvertretendes Mitglied
Elmar Flubacher
 
Sonja Großklaus
 
Rainer Jakob
 
Rudi Schillinger
 
Rainer Jakob
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Julian Quandt
+49 761 2187-5430
julian.quandt@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Manuel Lorenz
+49 761 2187-5441
manuel.lorenz@lkbh.de
Mitarbeiter
Jonas Wolf
+49 761 2187-5435
jonas.wolf@lkbh.de
 
Daniel Schill
+49 761 2187-5428
Daniel.Schill@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
erledigtFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Einladung zum Anhörungstermin
Abschluss des Verfahrens
erledigtAusführungsanordnung
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung