Erbach-Dellmensingen (B311)


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Erbach-Dellmensingen (B311)
Empfänger Marc Bierkamp, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
809 ha
Anzahl der Teilnehmer
142
Kosten
2.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Das Verfahren wird als reines Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG durchgeführt. Die Ausführungskosten (ohne TG-Maßnahmen) sind komplett von der Bundesstraßenbauverwaltung als Unternehmensträger zu tragen.

Landbereitstellung für die Querspange zwischen der B 311 und der B 30.
Beseitigung der entstehenden Zerschneidungsschäden
Verbesserung der Länge der landwirtschaftlichen Grundstücke und Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Rochus Kaifel
Stellvertretender Vorsitz
Magnus Häußler
Mitglied
Rudolf Scherer
 
Franz Reiser
 
Gebhard Mörsch
Stellvertretendes Mitglied
Josef Beck
 
Anton Reize
 
Rudolf Schöferle
 
Johannes Baur
 
Markus Magg
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Marc Bierkamp
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2511
marc.bierkamp
@
alb-donau-kreis.de

Technische Projektleitung
Alfons Forderer
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2577
Alfons.Forderer
@
alb-donau-kreis.de

Mitarbeiter
Marina Bossler
 
Sandrina Dannhäuser
 
Mojtaba Javadi-Samghabadi
 
Marc Schneider
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für die Teilnehmergemeinschaft
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Erbach-Dellmensingen (B311)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
Aenderungsbeschluss 1
Auszug Gebietskarte - Aenderung Abgrenzung des Verfahrens aufgrund Fortfuehrungsvermessung FN 2019/12
Aenderungsbeschluss 1
Abschrift Beschluss - Aenderung Abgrenzung des Verfahrens aufgrund Fortfuehrungsvermessung FN 2019/12
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Nr. 2.4 VwVPlafeFlur gemäß des § 25 Abs. 3 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Genehmigungsunterlagen (Teilgebiet Ost-West-Verbindung) Erläuterungsbericht mit Anlagen
Die Genehmigung des Wege- und Gewässerplan (Teilgebiet Ost-West-Verbindung) ist nach § 27 UVPG öffentlich bekannt zu machen. Die genehmigungsrelevanten Unterlagen liegen hier zur Einsicht aus.
in BearbeitungVorläufige Anordnung
Festsetzung der Geldentschädigung für 2019/2020
In der Festsetzung vom 04.11.2020 wird die Geldentschädigung für Eingriffe, die durch vorläufige Anordnungen entstanden sind, geregelt und festgesetzt.
Festsetzung der Geldentschädigung für 2020/2021
In der Festsetzung von 01.12.2021 wird die Geldentschädigung für Eingriffe, die durch vorläufige Anordnungen entstanden sind, geregelt und festgesetzt.
Festsetzung der Geldentschädigung für 2021/2022
In der Festsetzung vom 23.01.2023 wird die Geldentschädigung für Eingriffe, die durch vorläufige Anordnungen entstanden, sind geregelt und festgesetzt.
Festsetzung der Geldentschädigung für 2022/2023
In der Festsetzung vom 24.11.2023 wird die Geldentschädigung für Eingriffe, die durch vorläufige Anordnungen entstanden, sind geregelt und festgesetzt.
Vorläufige Anordnung zum Bau gemeinschaftlicher Anlagen
Zum Bau der Ost-West-Verbindung (Maßnahme 103) aus dem Teil Wege- und Gewässerplan vom 20.07.2021 wir diese vorläufige Anordnung erlassen.
Rückgabe von Flächen an die Bewirtschafter
Rückgabe der nach § 36 FlurbG vorübergehend entzogener und aufgrund von Bauerlaubnissen vorübergehend in Anspruch genommener Flächen
Festsetzung der Geldentschädigung für 2024/2025
In der Festsetzung vom 03.11.2025 wird die Geldentschädigung für die Eingriffe, die durch vorläufige Anordnungen entstanden sind, geregelt und festgesetzt
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung