Backnang (B 14)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • in Bearbeitung Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Backnang (B 14)
Empfänger Sigurd Quast, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rems-Murr-Kreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
678 ha
Anzahl der Teilnehmer
439
Kosten
2.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Gesamtausführungskosten: 2,5 Mio. €
Anteil Unternehmensträger: 2,0 Mio. €
Anteil Bund und Land: 325.000 €
Anteil Teilnehmergemeinschaft: 175.000 €

Für den Weiterbau der B 14 von Waldrems nach Backnang wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung beantragt.
Die Flurbereinigung Backnang (B14) wurde am 11.12.2018 angeordnet.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde 2019 gewählt.
Die Wertermittlung wurde Mitte Juni 2022 bekannt gegeben, Ende Januar 2023 festgestellt und ist seit 04.10.2023 unanfechtbar.
Für die B14-Bauabschnitte
BA 2.6 Murrtalviadukt (Ostseite) wurde am 04.10.2022,
BA 2.7 Viadukt – Backnang-West am 04.10.2023,
BA 1.2 Waldrems - Alte Schule Maubach am 02.04.2024 und
BA 2.3 Bahnbrücken - Vorarbeiten am 01.02.2025
jeweils durch Öffentl. Bekanntmachung mittels vorläufiger Anordnung (Besitzregelung) und dazugehöriger Festsetzung der Geldentschädigung den Beteiligten der Besitz in diesem Bereich entzogen und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, in den Besitz eingewiesen.

Mit dem Änderungsbeschluss Nr. 1 wurden am 30.11.2022 die langgezogenen, nach außen aus dem Verfahrensgebiet hinausragenden Flurstücke ausgeschlossen.

Anschrift des Fachbereichs Flurneuordnung:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen


Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Markus Fischer
Lindauer Str. 1
71522 Backnang - Oberschöntal
07191/906684
fischer-123(at)gmx.de
Stellvertretender Vorsitzender
Martin Krautter
Horbachstr. 37
71522 Backnang - Waldrems
07191/61506
mkrautter(at)hotmail.de
Mitglied
Hermann Wahl
Oberschöntal
 
Micha Baumgärtner
Großaspach
 
Markus Pfeiffer
Erbstetten
Stellvertretendes Mitglied
Harald Beil
Oberschöntal
 
Uwe Schwaderer
Backnang - Ungeheuerhof
 
Christine Haan
Germannsweiler
 
Uwe Häußermann
Großaspach
 
Martin Kugler
Backnang - Steinbach
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Sigurd Quast
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
+49 7151 501-2014
s.quast@rems-murr-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Jens Pohl
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
+49 7151 501-2140
j.pohl@rems-murr-kreis.de
Mitarbeiter
Martina Hartmann
 
Ivan Ristov
 
Matthias Bertsch
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter der TG:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Heiner Fleischmann Str. 6
74172 Neckarsulm
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Bodenwertkarte 1 vom 26.01.2023
Durch begründet vorgebrachte Einwendungen geänderte und festgestellte Bodenwertkarte.
Bodenwertkarte 2 vom 26.01.2023
Durch begründet vorgebrachte Einwendungen geänderte und festgestellte Bodenwertkarte.
Bodenwertkarte 3 vom 26.01.2023
Durch begründet vorgebrachte Einwendungen geänderte und festgestellte Bodenwertkarte.
Bodenwertkarte 4 vom 26.01.2023
Durch begründet vorgebrachte Einwendungen geänderte und festgestellte Bodenwertkarte.
Bodenwertkarte 5 vom 26.01.2023
Durch begründet vorgebrachte Einwendungen geänderte und festgestellte Bodenwertkarte.
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
in BearbeitungVorläufige Anordnung
Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 18.07.2022
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.6: Murrtalviadukt Ostseite“
Besitzregelungskarte
Anlage 1 zur vorläufigen Anordnung vom 18.07.2022
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 18.07.2022
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 05.07.2023
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.7: Viadukt bis Backnang-West“
Besitzregelungskarte
Anlage zur vorläufigen Anordnung vom 05.07.2023
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 05.07.2023
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 17.11.2023
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.3: Mastverschiebung-Stadt“
Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 17.11.2023
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.3: Mastverschiebung-Deutsche Bahn“
-------------------------
Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 02.02.2024
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Süd und Backnang-West, Bauabschnitt BA 1.2: Waldrems-Alte Schule“
Besitzregelungskarte
Anlage zur vorläufigen Anordnung vom 02.02.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 02.02.2024
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 03.06.2024
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.1: Mastverschiebung“
Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 03.06.2024
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 27.06.2024
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.3: Bahngelände“
Besitzregelungskarten
Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 27.06.2024
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
Karten zur Festsetzung der Geldentschädigungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 06.11.2024
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.2/2.3: Vorarbeiten mit Umsetzung der Maßnahmen“
Besitzregelungskarten
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 06.11.2024
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 27.11.2024
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Backnang 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang BA 2.1: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“
Besitzregelungskarte
Anlage zur vorläufigen Anordnung vom 27.11.2024
Bekanntmachung zur Festsetzung der Geldentschädigungen vom 27.11.2024
für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
--------------------
Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 28.05.2025
Besitzentzug für den „Neubau der Bundesstraße B14 Winnenden-Süd und Backnang-West, Bauabschnitt BA 2.3: Bahnbrücken“
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung