Ilvesheim (L 597)


Aktuelles
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Ilvesheim (L 597)
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
205 ha
Anzahl der Teilnehmer
172
Kosten
0.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Ausführungskosten trägt zu 100 % der Unternehmensträger.

Auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Amt für Flurneuordnung-, für den Bau der L 597 zwischen Mannheim Friedrichsfeld und Ladenburg, auf Teilen der Gemeinde Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen und des Stadtkreises Mannheim ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 87 Flurbereinigungsgesetz (in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546)) durchzuführen.
Die Flurbereinigung soll die durch den Bau der L 597 entstehenden Zerschneidungsschäden beheben und den entstehenden Landverlust auf einen größeren Teil von Eigentümern verteilen.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkung Ilvesheim, östlich des Neckars, Teile der Gemarkung Neckarhausen und Edingen, sowie Teile der Gemarkung Seckenheim und Friedrichsfeld.

Derzeit werden die Ergebnisse der Wertermittlung bekanntgegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Bestandserhebung - Wertermittlung der Grundstücke.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Christian Erny
Marderweg 49
68229 Mannheim
Stellvertretender Vorsitzender
Heinrich Jung
Friedrichsfelder Str. 24
68535 Edingen
Mitglied
Hartmut Erny
Marderweg 49
68229 Mannheim
 
Michael Dünkel
Marderweg 61
68229 Mannheim
 
Christian Leib
Bahnhofstr. 10
69514 Laudenbach
Stellvertretendes Mitglied
Steffen Linnenbach
Neubotzheim 1
68526 Ladenburg
 
Helmut Koch
Bahnhofstr. 51
68535 Edingen
 
Karl Martin Buehler
Schlittweg 42
68239 Mannheim
 
Andreas Metz
Schlossstr. 9
68549 Ilvesheim
 
Hans Fuelbier
Ringstr. 70
68549 Ilvesheim
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Frank Holtmann
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5421
f.holtmann@rhein-neckar-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Robert Böhrer
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5429
r.boehrer@rhein-neckar-kreis.de
Mitarbeiter
Horst Schütz
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 5225424
H.Schuetz@rhein-neckar-kreis.de
 
Katharina Stuber
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5467
K.Stuber@rhein-neckar-kreis.de
 
Anja Stotz
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5427
a.stotz@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Öffentliche Bekanntmachung
Wahl des Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)
Wahlsatzung
Entwurf der Wahlsatzung
Wahlsatzung
endgültige Fassung
Bestandserhebung und Planung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung