Haiterbach-Beihingen


Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Haiterbach-Beihingen
Empfänger Dana Rehwald, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
01.12.2023
Die Erledigung der Widersprüche ist abgeschlossen.

Restliche Baumaßnahmen und Aufstellung des Nachtrags 1 zum Zusammenlegungsplan sind in Vorbereitung.
17.06.2020
Die Erledigung der Widersprüche gegen den Zusammenlegungsplan ist in Bearbeitung.
30.01.2020
Stichtag für die Abrechnung des Zusammenlegungsplans ist der
30.03.2020
--
12.12.2019
Der Anhörungstermin nach § 100 i.V.m. § 59 Abs. 2 ist erfolgt.

Im 1. Quartal 2020 ist die Abrechnung des Zusammenlegungsplans vorgesehen. Jeder betroffene Teilnehmer wird hierzu erneut angeschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, die von einem Widerspruch betroffen sind, erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden.

Die Erledigung der vorgebrachten Widersprüche ist in Bearbeitung.
Änderungen werden in einem Nachtrag 1 zum Zusammenlegungsplan behandelt.
--
28.10.2019
Die Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans gemäß §100 i.v.m. §59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist vorgesehen am 12.12.2019.
Im Vorfeld erhalten sämtliche Teilnehmer die sie betreffenden Auszüge aus dem alten und neuen Bestand mit Gegenüberstellung der Änderungen, Geldabrechnung und weiteren Eräuterungen gegen Empfangsbekenntnis zugestellt.
Zwischenzeitlich werden die Unterlagen zur Einsicht (siehe Öffentliche Bekanntmachung) ausgelegt.
30.11.2018
Die Aufstellung des Zusammenlegungsplans ist in Bearbeitung.
Die Bekanntgabe und der Anhörungstermin nach § 59 FlurbG ist für Herbst 2019 vorgesehen.
27.09.2018
Überprüfung und Nacharbeiten bei den landschaftspflegerischen Maßnahmen
(Zeitraum zwischen Juli und Oktober)
Gebietskarte
Gebietskarte
Gebietskarte
vom 12.12.2006
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Freudenstadt

Verfahrensart
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
Fläche
105 ha
Anzahl der Teilnehmer
62
Kosten
0.7 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Eigenmittel der Teilnehmer und Beitrag der Stadt Haiterbach
Zuschuss Mittelart F (ZS: 79%)

Das Verfahrensgebiet umfasst von der Stadt Haiterbach den westlichen Gemarkungsteil des Stadtteils Beihingen sowie eine kleine Teilfläche der Gemeinde und Gemarkung Egenhausen. Die Ortschaft Beihingen liegt im tief eingeschnittenen Tal der Waldach, einem Nebenfluss der Nagold, ca. 4 km nordwestlich von Haiterbach.
Verfahrensziele:
Mit Hilfe der Flurneuordnungsmaßnahmen soll eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft erreicht, der Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe gesichert und damit auch ein Beitrag zu Erhaltung und Entwicklung der Kultur- und Erholungslandschaft geleistet werden.
Wichtige Teilziele bzw. Maßnahmen sind dabei:
- Der zersplitterte Grundbesitz soll zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet werden. Durch Tausch meist ganzer Flurstücke sollen möglichst große Bewirtschaftungseinheiten geschaffen werden.
- Das wegenetz soll verbessert und in betriebswirtschaftlich notwendigem Umfang ausgebaut werden.
- Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge sind im Rahmen des örtlichen Bedarfs vorgesehen.
- Gleichzeitig sollen die notwendigen Regelungen der Grundstücksverhältnisse vorgenommen werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Daniel Schwenk
Ahornweg 20
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/795098
 
Johannes Keck
Gründelweg 51/1
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/1452
 
Thomas Burkhardt
Mohlgasse 2
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/6434
 
Willi Schaible
Gründelweg 67
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/252
 
Wilhelm Helber
Neunuifraer Straße 9
72221 Haiterbach-Altnuifra
07456/1565
 
Heinz Urbschat
Birkenweg 28
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/573
 
Heidelinde Hollung
Lindenstraße 21
72221 Haiterbach-Beihingen
07456/1486
 
Arnold Franz
Rötestr. 7
72221 Haiterbach
07456/1764
 
Klaus Vöhringer
Bergstraße 33
72221 Haiterbach
07456/3225
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Dana Rehwald
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5230
rehwald@kreis-fds.de
Ausführender Ingenieur
Stephan Eustachi
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5232
eustachi@kreis-fds.de
Mitarbeiter
Doreen Amboß
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5224
amboss@kreis-fds.de
 
Irene Seidel
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5237
i.seidel@kreis-fds.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Württemberg gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
ÖRA - Erläuterungsbericht
ÖRA-Erläuterungsbericht
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
1. und 2. Änderung des Ausbauplans
Übersichtskarte zu Änderung 1 und 2
3. Änderung des Ausbauplans
Übersichtskarte zu Änderung 3
4. Änderung des Ausbauplans (einfache Änderung)
4. Verfügung (Übersichtskarte siehe Zusammenlegungskarte)
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachungstext vom 11.11.2019 - zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans und Anhörungstermin nach § 100 i.V.m. §59 FlurbG
Zusammenlegungskarte
Zusammenlegungskarte
Vollmacht
Vollmachtsvordruck zum Ausdrucken - für alle das Zusammenlegungsverfahren betreffende Handlungen
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung