Weinheim (K4229)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Weinheim (K4229)
Empfänger Christian Tittmann, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
487 ha
Anzahl der Teilnehmer
492
Kosten
1.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
0,90 Mio € Leistung Unternehmensträger nach § 88 Nr. 8
0,44 Mio € Zuschüsse
0,26 Mio € freiwillige Beiträge zur Senkung der Teilnehmerbeiträge

Das Flurbereinigungsverfahren dient insbesondere dazu, den durch den Neubau der Kreisverbindungsstraße (K 4229) zwischen Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach hervorgerufenen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Vorhaben entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beheben.


Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Walter Hilkert
Bohäckersiedlung 2
69469 Weinheim
06201 / 71 260
Stellvertretender Vorsitz
Bernd Hilkert
Bohäckersiedlung 3
69469 Weinheim
06201 / 47 73 37
Mitglied
Herbert Schwöbel
Pappelallee 3
69502 Hemsbach
06201 / 41 552
 
Karl Engelsdorfer
Auf der Entenweide 19
69502 Hemsbach
06201 / 41 166
 
Jürgen Spengler
Weschnitzsiedlung 3
69514 Laudenbach
06201 / 41 486
Stellvertretendes Mitglied
Fritz Pfrang
Brunnweg 50
69469 Weinheim
06201 / 14 690
 
Johanna Zschaeck
Beckstr. 12
69469 Weinheim
06210 / 60 08 52
 
Klaus Ehret
Weschnitzsiedlung
69502 Hemsbach
06201 / 71 431
 
Gerd Reinemuth
Gutenbergstr. 6
69469 Weinheim
06201 / 73 756
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Christian Tittmann
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5431
c.tittmann
@
rhein-neckar-kreis.de

Technische Projektleitung
Harry Roth
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5435
h.roth
@
rhein-neckar-kreis.de

Mitarbeiter
Nicole Laber
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5437
N.Laber
@
rhein-neckar-kreis.de

 
Benjamin Stacke
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5436
B.Stacke
@
rhein-neckar-kreis.de

 
Marcel Lenz
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 5225477
m.lenz3
@
rhein-neckar-kreis.de

 
Jara Heins
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 5225476
j.heins
@
rhein-neckar-kreis.de

 
Eva-Maria Müller
+49 6221 522-5438
E.Mueller
@
rhein-neckar-kreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Weinheim (K4229)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Wertrahmen
Der Wertrahmen musste aufgrund von Einwendungen gegenüber dem in Einleitungstermin festgelegten Wertrahmen ergänzt werden.
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Wege- und Gewässerkarte 1 (Stand Plangenehmigung)
vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) genehmigter Wege- und Gewässerplan (Karte 1)
Wege- und Gewässerkarte 2 (Stand Plangenehmigung)
vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) genehmigter Wege- und Gewässerplan (Karte 2)
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung