Enzklösterle


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Enzklösterle
Empfänger Dana Rehwald, Projektleiter/Projektleiterin
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
07.04.2025
Die restlichen Baumaßnahmen der Tranche 4, "Schöngarnweg" und "Hummelbergweg" einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, sind in Ausführung und sollen im Herbst 2025 abgechlossen sein. Die "Gernsbacher Steige" ist derzeit noch in Vorbereitung.
02.09.2024
Die restlichen Baumaßnahmen, insbesondere "Schöngarnweg", "Hummelbergweg", "Gernsbacher Steige" und die restlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in Vorbereitung.
11.07.2024
Bauabnahme Maßn. 200 "Petersmühlenweg"
26.04.2024
Vergabe der Wegebaumaßnahme 200 "Petersmühlenweg".
Bauzeit voraussichtlich von Mitte 05/2024 bis Ende 06/2024.
01.12.2023
Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen.
Vorbereitung der Wegebaumaßnahme "Petersmühlenweg" (Maßn. 200) für 2024.
11.09.2023
Vorgesehener Baubeginn der "Enzpromenade" (Maßnahmen 155,235,270 und 275). Bauzeit bis voraussichtlich Ende Oktober 2023.
15.08.2023
Übergabe des Bewilligungsbescheids der Tranche 4 von rund 690.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Gemeinde Enzklösterle durch die Staatssekretärin des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg (MLR), Frau Sabine Kurtz.
02.03.2023
Im Herbst 2023 ist eine Obstbaumaktion zusammen mit der Gemeinde Enzklösterle vorgesehen.
Dies wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben.
01.03.2023
Derzeit erfolgt die abschließende Abstimmung der Tranche 4 des Ausbauplans, bestehend aus Wegebau- und landschaftspflegerischen Maßnahmen.
Die Genehmigung und Bewilligung der Mittel ist bis zum Sommer 2023 vorgesehen.
Bereits im Herbst 2023 soll die Durchführung der Baumaßnahmen an der Enzpromenade (Grundlegender Aufbau des Schotterwegs) zwischen Hetschelhof und Sportanlagen erfolgen.
25.10.2022
Die Brücke über die große Enz (Maßn. 285) ist mit der heutigen Bauabnahme fertiggestellt.
27.06.2022
Die Bauausführung für Maßnahme 285 (Brücke über die große Enz) erfolgt im Herbst 2022.
02.05.2022
Vorbereitung der Tranche 4 zum Ausbauplan einschließlich Anpassung des Kosten- und Finanzierungsplans mit den restlichen noch durchzuführenden Maßnahmen bis Frühjahr 2023 (5. Änderung des Ausbauplans).
20.04.2021
Genehmigung der 4. Änderung des Ausbauplans (betroffene Maßnahmen Nr. 270, 275, 285)
01.03.2021
Vorbereitung und Genehmigung der Tranche 3 zum Ausbauplan bis Herbst 2021
01.02.2021
Ausbau des Bergwegs (Maßnahme 100, Teil 2) und Ingenieurplanung der Brücke über die große Enz im Bereich der Rohnbachstraße (Maßnahme 285).

23.04.2020
Der Ausbau des Bergwegs (2. Teilabschnitt, Maßnahme 100) ist derzeit in Vorbereitung. Der Ausbau soll ab Herbst 2020 zusammen mit Kanalarbeiten der Gemeinde erfolgen.
20.12.2019
Die Hetschelhofbrücke (Maßn.180) und der zugehörige Hetschelhofweg (Maßn.170) wurden in 2019 fertiggestellt.
Die Trasse des alten Hetschelhofwegs wurde rekultiviert.

In 2020 ist der Ausbau des Bergwegs (Maßn. 100, Teil 2) im Zusammenhang mit Kanalsanierungsarbeiten der Gemeinde und ggf. der Verlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung durch die Gemeinde vorgesehen.
--
15.10.2018
Herstellung der Hetschelhofbrücke und des zugehörigen Wanderweges (Maßnahmen 180 und 170).
14.05.2018
Aufweitung des Kaltenbachs am Enzursprung zur Verbesserung der Hochwassersituation (Maßnahme 400).
Gebietskarte
Gebietskarte
Gebietskarte (Blatt 1)
vom 12.12.2007
Gebietskarte (Blatt 2)
vom 12.12.2007
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Freudenstadt

Verfahrensart
Schwarzwaldverfahren nach § 91 FlurbG
Fläche
2003 ha
Anzahl der Teilnehmer
446
Kosten
1.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Eigenmittel der Teilnehmer und Beitrag der Gemeinde Enzklösterle
Zuschuss Mittelartgruppe F (ZS: 80 %)

Das Verf.gebiet umfasst die ganze Gemeinde Enzklösterle mit Ausnahme der Neubaugebiete. Enzklösterle ist ein anerkannter Luftkurort am Oberlauf der Enz u. liegt im Bereich des Naturparks "Schwarzwald Mitte/Nord".
Verfahrensziele:
Die Maßn. in diesem Schwarzwaldverfahren sollen wesentlich dazu beitragen, die Offenhaltung der Landschaft durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflege weiterhin zu ermöglichen und langfristig zu sichern. Insb. wird dabei angestrebt, die betriebsw. Verhältnisse der Höfe zu verbessern u. zu ihrer Erhaltung beizutragen.
Der Schwerpunkt des Verf. liegt beim Ausbau notwendiger Wege zur besseren Erschließung der Höfe und der Flur. Zersplitterter Grundbesitz soll zusammengelegt und zweckmäßig gestaltet werden, um den Arbeitsaufwand zu vermindern und die Bewirtschaftung zu erleichtern.
Begleitend sind Maßn. des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung und Entwicklung von Biotopen und Landschaftselementen vorgesehen.
Einrichtungen für Erholungszwecke und Fremdenverkehr können im Rahmen des örtl. Bedarfs geschaffen werden.
Im Bereich der Ortslage sind Maßn. der Dorferneuerung geplant, wobei hier Ausbau und Gestaltung von Straßen und Wegen einschließlich Maßn. der Grünordnung vorgesehen sind.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Stefan Waidelich
Freudenstädter Straße 93
75337 Enzklösterle
07085 7463
Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Kern
Schneckentalweg 3
75337 Enzklösterle
07085 1348
Mitglied
Michael Faschon
Kaltenbachweg 10
75337 Enzklösterle
07085 920269
 
Rolf Haag
Kaltenbachweg 23
75337 Enzklösterle
07085 7874
 
Birgit Treiber
Schönblickweg 41
75323 Bad Wildbad
07085 9233-40
Stellvertretendes Mitglied
Walter Knaus
Gernsbacher Steige 12
75337 Enzklösterle
07081 930-224
 
Wolfgang Merkle
Freudenstädter Straße 84
75337 Enzklösterle
07085 7388
 
Werner Scheuermann
Bergweg 30
75337 Enzklösterle
07081 782252
 
Karl-Heinz Schraft
Talwiesenstr. 71
75323 Bad Wildbad
07085 1615
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Dana Rehwald
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5230
rehwald@kreis-fds.de
Ausführender Ingenieur
Stephan Eustachi
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5232
eustachi@kreis-fds.de
Mitarbeiter
Doreen Amboß
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5224
amboss@kreis-fds.de
 
Irene Seidel
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5237
i.seidel@kreis-fds.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Württemberg gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtZusammenlegungsbeschluss
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungAusführung der Planung
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
in BearbeitungWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendZusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung