Weisenbach


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Weisenbach
Empfänger Mario Würtz, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 10.12.2024
Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 10.12.2024
Gebietskarte (Karte 2 von 5)
Gebietskarte (Karte 2 von 5)
Gebietskarte (Karte 3 von 5)
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Gebietskarte (Karte 1 von 5)
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Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rastatt

Verfahrensart
Schwarzwaldverfahren nach § 91 FlurbG
Fläche
798 ha
Anzahl der Teilnehmer
1130
Kosten
1.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
85% Zuschuss
15% Gemeinde

Das Verfahrensgebiet liegt in einer strukturreichen, ökologisch hochwertigen Kultur- und Erholungslandschaft im Mittleren Murgtal.

Die Maßnahmen der Flurneuordnung sollen wesentlich dazu beitragen, dass die Offenhaltung der Mindestflur durch die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege verbessert und langfristig gesichert wird.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Hans-Peter Schaible
Stellvertretender Vorsitzender
Walter Wörner
Mitglied
Rudolf Fritz
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Mario Würtz
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4101
m.wuertz@landkreis-rastatt.de
Ausführender Ingenieur
Stefanie Korf
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4186
s.korf@landkreis-rastatt.de
Mitarbeiter
Sabine Kühn
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4189
s.kuehn@landkreis-rastatt.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendZusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung