Murg (A 98)


Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Murg (A 98)
Empfänger Jacek Frank, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
12.03.2025
Termin "Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans" (ein Ausschlusstermin) findet um 10:00 Uhr in der Murgtalhalle in Murg statt.
06.02.2025
Öffentliche Bekanntmachung erscheint auf der Internetseite der Gemeinde Murg und der Stadt Bad Säckingen sowie in den Mitteilungsblättern von Laufenburg und Rickenbach.
28.01.2025
Ab diesen Datum werden die Unterlagen zum Flurbereinigungsplan allen Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens Murg (A 98) zugestellt. Hilfreiche Erläuterungen finden Sie hier verlinkt:
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Waldshut

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
580 ha
Anzahl der Teilnehmer
313
Kosten
1.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Förderung durch EU (ELER)
Anteil Unternehmensträger: 395.000 EURO
Zuschussfähige Ausführungskosten: 950.000 EURO
Zuschuss (50 bzw. 81%): 870.000 EURO
Anteil Teilnehmer: 246.000 EURO

Das Unternehmensverfahren im Zuge der Hochrheinautobahn A 98 verfolgt folgende Ziele:

1. Land- und Forstwirtschaft
- Vermeidung landeskultureller Nachteile durch die A 98
- Verteilung des Abzugs für die A 98 auf einen größeren Kreis von Teilnehmern
- Zuweisung der Flächen für die A 98 an den Unternehmensträger
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirte durch:
. Schaffung möglichst großer und günstig geformter Grundstücke
. Beseitigung von Besitzverzahnungen
. Verbesserung der Erschließung
. Ausweisung von Holzlagerplätzen im Wald.

2. Natur-, Landschafts- und Bodenschutz
- Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes
- Entflechtung von Nutzungskonflikten
- Der sparsame Umgang mit dem Boden und die Vermeidung von
Flächenversiegelungen ist anzustreben.

3. Kommunale Ziele
- Die Freizeitnutzung soll durch geeignete Einrichtungen gefördert werden.
- Die Überführung der Gewässergrundstücke mit Randstreifen in das Eigentum der Gemeinde Murg ist zu prüfen.
- Weitere Ziele sind in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu entwickeln.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Bernd Döbele
Kirchstr. 2
79730 Murg
07763 / 4778
Bernd.Doebele@web.de
Stellvertretender Vorsitzender
Lothar Dapp
Diegeringerstr. 65
79730 Murg
07763 / 4359
Mitglied
Josef Baier
Zechenwihlstr. 13
79730 Murg
07763 / 1311
 
Heinz Fiedel
Hartrichstr. 20
79730 Murg
07763 / 4946
 
Wolfgang Oeschger
Diegeringerstraße 19
79730 Murg
Stellvertretendes Mitglied
Günter Huber
Harpolingertsr. 2
79730 Murg
07763 / 3716
 
Erhard Kammerer
Oberhoferstr. 20
79730 Murg
07763 / 1307
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jacek Frank
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3552
Jacek.Frank@landkreis-waldshut.de
Ausführender Ingenieur
Susanne Möhrmann
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3520
susanne.moehrmann@landkreis-waldshut.de
Mitarbeiter
Astrid Eckerlin
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3504
Astrid.Eckerlin@landkreis-waldshut.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung