Allfeld (Ortslage)


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Allfeld (Ortslage)
Empfänger Martin Sens, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
14.12.2023
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 FlurbG findet statt am Donnerstag, 14. Dezember 2023 um 10:00 Uhr
in der Sporthalle Allfeld Höchstberger Straße 20 in 74842 Billigheim-Allfeld.
Zu diesem Termin wird hiermit eingeladen. Im Termin werden Hinweise zu dessen Bedeutung gegeben. Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans können zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden. Wer keinen Widerspruch erheben will, braucht am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

ÖB zur Bekanntgabe Flurbereinigungsplan und Anhörungstermin
Öffentliche Bekanntgabe zur Bekanntgabe Flurbereinigungsplan und Einladung zum Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
01.08.2022
Grundsteuererklärung:
Ein Infoblatt zur aktuellen Grundsteuererklärung in Kombination mit einer Flurneuordnung finden Sie in dem Verzeichnis "Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden".
Gebietskarte
Gebietskarte
Gebietskarte mit Ä1 und Ä2
Gebietskarte 1:2.500, mit Änderungsbeschluss Nr. 1 (Ä1) vom 25.07.2012
und Änderungsbeschluss Nr. 2 (Ä2) vom 03.05.2019
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
44 ha
Anzahl der Teilnehmer
321
Kosten
0.7 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- 85% Zuschuss für gemeinschaftliche Maßnahmen
- 45% Zuschuss für öffentliche Maßnahmen
- Zuschuss: 434.000 Euro
- Eigenanteil: 227.000 Euro (Gde. Billigheim und Teilnehmer)

Neuordnung der allgemeinen Verhältnisse in der Ortslage von Allfeld (Ortsgestaltungsplan)
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse in der Ortslage von Allfeld
Mitwirkung durch Bodenordnung und Gestaltung beim Straßenbau, Auflockerungen, Grünmaßnahmen, u.a.m.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender
Walter Frank
Assulzerhof 7
74842 Billigheim
Stellvertretender Vorsitzender
Günther Torsiglieri
Mitglied
Alfred Latty
 
Konrad Henn
 
Peter Fischer
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Martin Sens
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122330
Martin.Sens@neckar-odenwald-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Jörg Kromer
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 52122303
Joerg.Kromer@neckar-odenwald-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Grundsteuerreform
Grundsteuererklärung und Flurneuordnung
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
in Bearbeitungvorläufige Besitzeinweisung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
ÖB zur Bekanntgabe Flurbereinigungsplan und Anhörungstermin
Öffentliche Bekanntgabe zur Bekanntgabe Flurbereinigungsplan und Einladung zum Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
Teil 2 - Alter Bestand
Karte des alten Bestandes, Anlage zu Teil 2 Flurb.-Plan
Teil 5 -Wertermittlung
Bodenwertkarte 1, geändert im FLP
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung