Titisee-Neustadt-Langenordnach/Waldau


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Titisee-Neustadt-Langenordnach/Waldau
Empfänger Janine Jabs, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
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Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Schwarzwaldverfahren nach § 91 FlurbG
Fläche
1841 ha
Anzahl der Teilnehmer
130
Kosten
3.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- Zuschuss: 85 % der Kosten
- Teilnehmerbeiträge: 15% der Kosten
Landeshaushaltsmittel:
- 297 € mit 60 % Zuschuss
- 7.369 € mit 85 % Zuschuss

Kurzbeschreibung der Ziele und Besonderheiten des Verfahrens:
Das Schwarzwaldverfahren (Verfahren nach §91ff.FlurbG) hat das Ziel, die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Höfe im Gebiet der Gemarkungen Langenordnach und Waldau der Stadt Titisee-Neustadt zu verbessern. Der Schwerpunkt dieses Verfahrens liegt beim Wegeausbau (einschließlich rechtlicher Sicherung) zur besseren Erschließung der Höfe, der Flur und des Waldes. Dadurch werden wichtige Voraussetzungen zur Sicherung existenzfähiger landwirtschaftlicher Betriebe und damit zur Pflege und Offenhaltung der charakteristischen Kulturlandschaft des Schwarzwalds geschaffen. Durch Pflanzungen und andere landschaftspflegerische Maßnahmen sollen wertvolle Lebensräume erhalten, ergänzt und vernetzt werden. Auch Einrichtungen zur Erhöhung des Freizeitwerts der Landschaft und für Erholungszwecke werden geschaffen.

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der
Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg

Das ausführende Team ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Leitende Ingenieurin: Janine Jabs 0761/2187-5410
Ausführender Ingenieur: Hubert Schmidt 0761/2187-5453

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Klaus Maier
Vordertal 6a
79822 Titisee-Neustadt
07669 690
 
Hermann Faller
Langenordnach 2
79822 Titisee-Neustadt
07651 4883
 
Karl Wursthorn
Langenordnach 26
79822 Titisee-Neustadt
07651 7822
 
August Spiegelhalter
Kohlplatz 6
79822 Titisee-Neustadt
07669 1527
 
Egon Schwär
Dorfstr. 8
79822 Titisee-Neustadt
07669 921015
 
Stefan Schwär
Glashöfe 2
79822 Titisee-Neustadt
07669 254
 
Egon Albert
Ebene 3
79822 Titisee-Neustadt
07651 7635
 
Josef Kleiser
Langenordnach 18
79822 Titisee-Neustadt
07651 7783
 
Alfred Rombach
Obertal 20
79822 Titisee-Neustadt
07669 1215
 
Michael Straub
Langenordnach 44
79822 Titisee-Neustadt
07651 3490
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Janine Jabs
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5410
janine.jabs@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Hubert Schmidt
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5453
Hubert.Schmidt@lkbh.de
Mitarbeiter
Priska Löffler
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5414
priska.loeffler@lkbh.de
 
Miriam Heß
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5409
Miriam.Hess@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtZusammenlegungsbeschluss
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungAusbauplanung mit landschaftspfl. Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
in BearbeitungAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
in Bearbeitungvorläufige Besitzeinweisung
in BearbeitungZusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung