Staufen (L 123)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Staufen (L 123)
Empfänger Christiane Gutenkunst-Becker, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
21.04.2020
Der Unternehmensträger ist in alle Flächen des Bauabschnitt 1 eingewiesen. Bis zum Ende des Jahres sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein.
28.02.2020
Beginn der ökologischen Ressourcenanalyse (ÖRA): Im gesamten Flurbereinigungsgebiet werden Informationen über Boden, Gewässer, Flora, Fauna, Landschaftselemente und Schutzgebiete erhoben und bewertet. Mit der Durchführung der ÖRA ist Herr Dr. Hohlfeld aus Freiburg beauftragt. Herr Dr. Hohlfeld wird das ganze Jahr über im Verfahrensgebiet unterwegs sein und das Gelände untersuchen.
26.02.2020
Vorläufige Anordnung 9 wurde erlassen. Die Unterlagen können ab sofort einen Monat lang im Rathaus in Staufen (Bürgerbüro) eingesehen werden. Zusätzlich kann der Beschluss unter www.lgl-bw.de/3220 eingesehen werden.
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
318 ha
Anzahl der Teilnehmer
341
Kosten
1.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Der Neubau der Umgehungsstraße L 123 um Staufen durchschneidet die Gemarkungen Staufen, Grunern und Krozingen auf ca. 4 km Länge.
Zur Vermeidung bzw. Milderung der Schäden für die allgemeine Landeskultur sowie zur Verteilung des Landverlustes ist ein Flurneuordnungsverfahren nach § 87 FlurbG erforderlich.
Neben der Zielsetzung nach § 87 FlurbG ist zersplitterter und ungünstig geformter Grundbesitz neu zu gestalten und zusammenzulegen. Das Wegenetz ist weiter zu entwickeln. Es sind Flächen für die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Ersatzmaßnahmen bereitzustellen.
Außerdem sind im Bereich von zahlreichen Biotopflächen Nutzungskonflikte zu lösen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Trudpert Schneider (Vorsitzender)




Martin Geng (stellv. Vorsitzender)




Franz-Josef Fischer




Roland Steiert




Andreas Grethler




Edgar Riesterer




Klaus Natterer




Mathias Pfefferle




Hubert Bleile




Lucy Kind




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Ausführender Ingenieur
Christiane Gutenkunst-Becker
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
761 2187-5454
christiane.gutenkunst-becker@lkbh.de
Mitarbeiter
Patricia Frey
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
0761 2187-5448
patricia.frey@lkbh.de
 
Markus Terhorst
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
0761 2187-5427
markus.terhorst@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellungsurkunde des Datenschutzbeauftragten
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Ökologische Untersuchung
Im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Staufen (L123) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beauftragte das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, vertreten durch die untere Flurneuordnungsbehörde in Freiburg, das Gutachterbüro Dr. F. Hohlfeld am 18.12.2019 mit einer ökologischen Ressourcenanalyse in definierten Teilgebieten des Verfahrensraumes.

Die Ökologische Ressourcenanalyse dient neben der ökologischen Bewertung auch als Grundlage für spätere Planungen, wie der artenschutzrechtlichen Prüfung, der Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Verträglichkeitsprüfung bei Natura 2000-Gebieten.
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
in BearbeitungVorläufige Anordnung
Entschädigungen 24.05.2022
Festsetzung der Entschädigungen zur Vorläufigen Anordnung vom 24.05.2022
Korrektur Vorläufige Anordnung 11
Korrektur von Rechenfehlern
Anlage korrigiert
Korrigierte Höhe der Nutzungsentschädigungen vom 28.10.2022
Festsetzung der Geldentschädigung vom 24.03.2023
Mit vorläufiger Anordnung Nr. 12 vom 22.12.2022 wurden Besitz und Nutzung von Grundstücken
entzogen. Nachstehend werden nun die Entschädigungen, die den Betroffenen
durch den vorübergehenden und dauerhaften Entzug entstehen, festgesetzt.
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
Hinweise zur Grundbuchberichtigung
Merkblatt für die Teilnehmer
bevorstehendSchlussfeststellung