Hohberg/Schutterwald (DB)


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Hohberg/Schutterwald (DB)
Empfänger Mario Würtz, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
09.06.2026
Das Landratsamt Ortenaukreis – Untere Flurbereinigungsbehörde – möchte auf Dienstag, den 09. Juni 2026 um 20:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung über die geplante Flurbereinigung Hohberg/Schutterwald (DB) in die Aula der Mörburgschule in Schutterwald einladen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
• Vorstellung des Projekts und des Verfahrensgebietes
• Finanzierung der Ausführungskosten
• Weitere Vorgehensweise
• Fragen und Anregungen
Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sind die betroffenen Grundstückseigentümer sowie alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeladen.

Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ortenaukreis -Vermessung & Flurneuordnung-

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
816 ha
Anzahl der Teilnehmer
900
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Für den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn von Karlsruhe nach Basel muss südlich von Offenburg ein Unternehmensverfahren angeordnet werden. Dies ist notwendig, um die Zerschneidungsschäden, die durch den Bau der Verbindungskurve zwischen der bestehenden Rheintalbahn und der zwei geplanten Gleise entlang der Bundesautobahn 5 (BAB 5) entstehen, zu minimieren.
Der Güterverkehr wird zukünftig nördlich von Offenburg von der bestehenden Rheintalbahn abgezweigt und durch einen Tunnel unterhalb von Offenburg geführt werden. Südlich von Offenburg mündet der Tunnel östlich der BAB 5 und verläuft autobahnparallel bis Kenzingen als reine Güterstrecke.
Für den Ausbau der Rheintalbahn werden ca. 30 ha landwirtschaftliche Flächen dauerhaft in Anspruch genommen. Zusätzlich werden ca. 48 ha landwirtschaftliche Flächen vorübergehend für die Bauabwicklung benötigt.
Um die eingriffsbedingten Betroffenheiten auf einen möglichst großen Kreis von Beteiligten zu verteilen, wird dieses Unternehmensverfahren durchgeführt.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Mario Würtz
Badstraße 20
77652 Offenburg
+49 781 805-1960
Mario.Wuertz
@
ortenaukreis.de

Technische Projektleitung
Mathias Beiser
Badstraße 20
77652 Offenburg
+49 781 805-1934
Mathias.Beiser
@
ortenaukreis.de

Mitarbeiter
Matthias Rohrer
Badstraße 20
77652 Offenburg
+49 781 805-1936
Matthias.Rohrer
@
ortenaukreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Hohberg/Schutterwald (DB)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
in BearbeitungAnordnung
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung