Weikersheim-Neubronn


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Weikersheim-Neubronn
Empfänger Jörg Hammerl, Projektleitung
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
24.06.2026
Mit Schreiben vom 24.06.2026 wurden Fragebögen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Weikersheim-Neubronn versendet. Diese sind zusätzlich auf dieser Verfahrensseite digital abrufbar.

Unter "Gebietskarte" ist das geplante Flurbereinigungsgebiet mit den voraussichtlich betroffenen Flurstücken einsehbar.

Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung des Main-Tauber-Kreises und des Hohenlohekreises

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
271 ha
Anzahl der Teilnehmer
65
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Ziel der Flurneuordnung ist der Ausbau und die Verbreiterung der sich im Verfahrensgebiet befindlichen Gemeindeverbindungsstraßen, sowie die Modernisierung eines Holzabfuhrwegs. Die geplanten Wegebaumaßnahmen nutzen das vorhandene Wegenetz und orientieren sich an den Raumkanten. Der Wegeausbau wird die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft erheblich verbessern, weil den landwirtschaftlich genutzten Wegen und Straßen eine wichtige und fast ausschließliche Erschließungsfunktion im ländlichen Wegenetz zugeschrieben werden können. Die eigentumsrechtlichen Regelungen, welche durch die Verbreiterung entstehen, regelt die Bodenordnung.

Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft soll ein den heutigen Anforderungen genügendes Wegenetz geschaffen werden. Dabei sollen keine neuen Linienführungen entstehen, sondern das vorhandene Wegenetz optimiert werden. Wo Potenzial einer Neuordnung besteht, soll der landwirtschaftliche Besitz nach vorwiegend betriebswirtschaftlich orientierten Gesichtspunkten zusammengelegt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Jörg Hammerl
Wellenbergstr. 3
97941 Tauberbischofsheim
+49 9341 82-5324
joerg.hammerl
@
main-tauber-kreis.de

Technische Projektleitung
Christoph Hofmann
Wellenbergstr. 3
97941 Tauberbischofsheim
+49 9341 82-5313
christoph.hofmann
@
main-tauber-kreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutz bei der unteren Flurbereinigungsbehörde


Datenschutz bei der Teilnehmergemeinschaft

Einleitung des Verfahrens
in BearbeitungFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
bevorstehendAnordnung
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung