Waghäusel-Wiesental (Eselsfeld)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Waghäusel-Wiesental (Eselsfeld)
Empfänger Celina Offner, Projektleitung
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung - Landkreis Karlsruhe, Enzkreis und Landkreis Rastatt -

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
87 ha
Anzahl der Teilnehmer
250
Kosten
0.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
72-80 % Zuschuss,
Nicht durch Zuschuss gedeckte Kosten werden vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Waghäusel übernommen.

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens soll ein asphaltierter Wirtschafts- und Radweg entlang der L 638 gebaut werden. Außerdem soll der bestehende Schotterweg entlang des Waldes ins Eigentum der Stadt Waghäusel übertragen werden.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2025 ein vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren beantragt. Am 19.03.2026 wurde eine Aufklärungsversammlung durchgeführt.

Im Mai 2026 wird das Flurneuordnungsverfahren angeordnet. Anschließend werden die Teilnehmer ermittelt sowie der Vorstand gewählt. Mit einem Ausbau des Weges kann ab 2028 gerechnet werden. Im Anschluss werden die notwendigen Grenzänderungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern geregelt.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Celina Offner
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-252
celina.offner
@
lgl.bwl.de

Technische Projektleitung
Martin Schmitt
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-230
martin.schmitt
@
lgl.bwl.de

Mitarbeiter
Daniela Wirth
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-231
Daniela.Wirth
@
lgl.bwl.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Waghäusel-Wiesental (Eselsfeld)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
in BearbeitungAnordnung
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung