Buggingen-Rheintal (DB)


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Buggingen-Rheintal (DB)
Empfänger Carsten Helfert, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
516 ha
Anzahl der Teilnehmer
143
Kosten
2.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Verfahren Buggingen-Rheintal (DB) wird als Verfahren nach § 87 FlurbG angeordnet.
Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zerschneidet bewirtschaftete Grundstücke und Wirtschaftswege und benötigt mit seinen Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftliche Fläche.

Das Verfahrensgebiet liegt in der Rheinebene zwischen den Orten Grißheim, Heitersheim, Buggingen und dem Gewerbepark Breisgau.

Die Hauptziele der Flurneuordnung sind:
- Verteilung des Landverlustes bedingt durch die Baumaßnahmen auf einen größeren
Kreis von Eigentümern
- Vermeidung landeskultureller Nachteile
- Neuordnung zerschnittener Wege und Flurstücke
- Ausführung von Ausgleichs- und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
- Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes
- Verbesserung von Grundstückserschließungen

Adresse:
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
flurneuordnung@lkbh.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Konrad Ehrler
In der Etzmatt 19
79423 Heitersheim
Stellvertretender Vorsitz
Eduard Feuerstein
Grißheimer Weg 68
79423 Heitersheim
Mitglied
Helmut Noll
Kirchstr. 20a
79426 Buggingen
 
Johannes Supenkämper
Weingartenstr. 18
79426 Buggingen
 
Max Walz
Oberer Gallenweilerweg 7
79423 Heitersheim
Stellvertretendes Mitglied
Thomas Scheulin
Weingartenstr. 13
79426 Buggingen
 
Michael Eckerlin
Schulstr. 1
79426 Buggingen
 
Gerhard Klein
Kolpingstr. 9
79423 Heitersheim
 
Thomas Dreyer
Grißheimer Weg 33
79423 Heitersheim
 
Adrian Schlenker
Hauptstr. 37
79426 Buggingen
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Carsten Helfert
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187 5450
carsten.helfert
@
lkbh.de

Technische Projektleitung
Katrin Rauschenbach-Then
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5429
katrin.rauschenbach-then
@
lkbh.de

Mitarbeiter
Matthias Burger
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5418
Matthias.Burger
@
lkbh.de

 
Samuel Köhler
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5436
samuel.koehler
@
lkbh.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Buggingen-Rheintal (DB)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Öffentliche Bekanntmachung: Aufklärungsversammlung
Aufklärung der voraussichtlichen Grundstückseigentümer nach § 5.1 FlurbG
Präsentation geplanter Unternehmensflurbereinigungen im Rheintal
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer am 01.07.2021 gem. § 5 Abs. 1 FlurbG in Form einer Präsentation sowie link zum Video unter: www.lkbh.de/flurneuordnung
Fragen und Antworten in der Aufklärungsversammlung
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer am 01.07.2021 gem. § 5 Abs. 1 FlurbG
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung