Gondelsheim


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • in Bearbeitung Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • bevorstehend Anordnung
  • bevorstehend Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Gondelsheim
Empfänger Jürgen Pilz, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung - Landkreis Karlsruhe, Enzkreis und Landkreis Rastatt -

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1012 ha
Anzahl der Teilnehmer
300
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Es stehen Fördermittel in Höhe von 57-72 % zur Verfügung. Die nicht durch Zuschuss gedeckten Mittel übernimmt die Gemeinde Gondelsheim.

In einem großen Teil des Außenbereiches der Gemeinde Gondelsheim, westlich der B35 und im Norden bis zum Dossental, ist ein Regelverfahren geplant. Das Flurneuordnungsverfahren soll in erster Linie dem Erosions- und Starkregenschutz dienen. Auf Grundlage eines Starkregenrisikokonzeptes der Gemeinde Gondelsheim werden Bau- und Pflanzmaßnahmen im so genannten Wege- und Gewässerplan festgelegt.

Sobald alle rechtlichen und politischen Voraussetzungen vorliegen, wird im Laufe des Jahres 2026 die Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung informiert und Anfang 2027 das Verfahren angeordnet. Die Gemeinde Gondelsheim hat sich bereit erklärt, den Landabzug zu übernehmen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Jürgen Pilz
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-229
juergen.pilz
@
lgl.bwl.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

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bevorstehendAnordnung
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bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
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bevorstehendAusführung der Planung
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bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung