Seewald-Hochdorf


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Seewald-Hochdorf
Empfänger Andreas Oeynhausen, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
814 ha
Anzahl der Teilnehmer
150
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

In der Gemeinde Seewald läuft seit einigen Jahren das Flurneuordnungsverfahren Seewald. Die Flur 0, Gemarkung Hochdorf, der Bereich um den Ortsteil Hochdorf ist nicht Teil des laufenden Verfahrens Seewald. Von Seiten der Grundstückseigentümer/innen und Bewirtschafter/innen im Bereich Hochdorf wurde der Wunsch nach Maßnahmen, die ggf. in einem Flurneuordnungsverfahren umgesetzt werden können, herangetragen.
Am 03. März 2026 hat daher eine erste Informationsveranstaltung stattgefunden.
Im nächsten Schritt findet am 14. April 2026 ein Workshop statt, in dem die Grundstückseigentümer/innen und Bewirtschafter/innen ihren Bedarf bzw. ihre Wünsche/Vorstellungen erarbeiten sollen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Andreas Oeynhausen
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5200
oeynhausen
@
kreis-fds.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Seewald-Hochdorf

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
bevorstehendZusammenlegungsbeschluss
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendAusbauplanung mit landschaftspfl. Begleitplan
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendZusammenlegungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung